SN72 bdo_Auf den Punkt_Fahrpersonalmangel
Busfahrpersonal – Maßnahmen gegen Personalkrise
Im Busgewerbe besteht ein gravierender Fahrpersonalmangel: 85,1 Prozent der bdo-Betriebe sind betroffen. Derzeit fehlen 5.000 Busfahrer:innen. In acht bis zehn Jahren sind es bereits 36.000 und mit der geplanten Verkehrswende werden bis 2030 mindestens 76.000 Busfahrer:innen benötigt. Die Folge des Fahrpersonal-mangels: 58 Prozent der Busunternehmen werden im Wachstum gehindert, über 29 Prozent haben Probleme bei der Vertragserfüllung. Damit ist das umfangreiche Angebot des privaten mittelständischen Busgewerbes und das Gelingen der Verkehrswende insgesamt gefährdet: Mietomnibusverkehre, Busreisen, die öffentliche Grundversorgung im Nah- und Fernverkehr sowie die Schülerverkehre. Die Gründe für den Fahrpersonalman-gel sind die vielen Pflichtstunden und dass die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zusätzlich zur Fahrausbildung absolviert wird. Im europäischen Vergleich ist die Ausbildung dadurch erheblich länger und teurer. Hinzu kommen Sprachbarrieren und bürokratische Hürden für ausländische Fahrer:innen. Zur Lösung der Fahrpersonal-Krise schlägt der bdo fünf Maßnahmen vor:
„2 in 1“ − Berufskraftfahrerqualifikation in Fahrausbildung integrieren
Für die Fahrgastbeförderung ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich. In Deutschland erfolgt diese extrem zeitaufwändig, zusätzlich zu der Fahrausbildung. Dadurch ist die Ausbildung erheblich teurer und länger − bis zu 244 Pflichtstunden und 10.000 Euro. Zusätzlich überschneiden sich die Lerninhalte in wesentlichen Teilen. Daher müssen beide Ausbildungen zusammengelegt werden. Mit einer Unterrichtseinheit sowie einer Theorie- und Praxisprüfung werden Synergien genutzt, Bürokratie abgebaut und der Zeit- und Kostenaufwand erheblich reduziert. Inhalt und Qualität der Ausbildung bleiben erhalten. In europäischen Nachbarstaaten ist das bereits Praxis.
Reduktion der Pflichtstunden – Leistungsprinzip beibehalten
Der Busführerschein der Klasse D erfordert derzeit 79 bis 102 Pflichtstunden (Theorie und Praxis). Mit einer Reduktion der Pflichtstunden der Führerscheinklasse D auf die Anzahl Pflichtstunden der Klasse D1 (48 bis 83 Pflichtstunden) können prüfungsreife Fahrschüler:innen direkt zur Prüfung – derzeit sind noch verbleibende Pflichtstunden „abzusitzen“. Die Reduktion spart Zeit und Kosten. Zudem sind die Busfahrer:innen früher einsatzbereit. Das Leistungsprinzip – die individuelle Eignung – bestimmt weiterhin den Prüfungszeitpunkt.
Sprachbarrieren abbauen
Die Berufskraftfahrerqualifikation ist für ausländische Busfahrer:innen trotz ausreichender Deutschkenntnisse eine unüberwindbare Hürde. Diese wird ausschließlich auf Deutsch und auf einem anspruchsvollem Sprachniveau durchgeführt. Für den Abbau dieser Hürde muss das Sprachniveau auf ein verständliches Level angepasst und die Berufskraftfahrerqualifikation auch in Fremdsprachen und mit Dolmetschern durchgeführt werden.
Anerkennung ausländischer Führerscheine
Ausländische Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen, insbesondere aus Drittstaaten, müssen in Deutschland umfassender und schneller anerkannt werden. Zusätzlich sind bürokratische Hürden bei der Anerkennung der Ausbildungen und bei der Wohnsitzverlegung abzubauen.
Mindestalter senken
Erst ab 23 Jahren sind Busfahrer:innen vollumfänglich einsetzbar. Jüngere Fahrer:innen können nur kleine Busse der Klasse D1, eingeschränkte Strecken oder leere Fahrzeuge führen. Mit neuen EU-Regelungen muss das Busfahren ohne Einschränkungen ab 21 Jahren und mit einer Berufsausbildung ab 18 Jahren erlaubt werden.
Eine detaillierte Erläuterung entnehmen Sie bitte unserem Positionspapier.