SN24 bdo Stellungnahme Datenbank Russland
Zentrale Datenbank für personenbezogene Verkehrsdaten in Russland
Berlin, 16.04.2013
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) ist der Spitzenverband der privaten Omnibusbranche in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt auf Bundesebene und im internationalen Bereich die gewerbepolitischen und fachlichen Interessen von rund 3.000 Busunternehmern, die sich im Öffentlichen Personennahverkehr, in der Bustouristik und im Busfernlinienverkehr engagieren und unter dem Dach des bdo zusammengeschlossen haben.
Ausgangssituation
Ab 01. Juli 2013 soll in Russland eine zentrale Datenbank zur Erfassung von personenbezogenen Daten von Passagieren eingeführt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Sicherheit im Verkehrswesen alle Verkehrsträger dazu verpflichtet werden, Passagierdaten zu übermitteln.
Eine Vielzahl der deutschen Busunternehmer führt touristische oder Linienverkehre nach Russland und wird unmittelbar von dieser Neuregelung betroffen sein. Es wird sehr problematisch sein, den Anforderungen nachzukommen, wobei vor allem die Erfassung der Daten einen enormen Mehraufwand darstellt. Es ist zudem kritisch zu betrachten, mit welcher Argumentation die Erfassung und Weitergabe der Informationen vor dem Datenschutz zu argumentieren ist. Daher ist absehbar, dass diese Regelung sich durchaus negativ auf die Entwicklung des Reiseverhaltens der Bustouristen nach Russland auswirken wird und die tätigen Beförderer dadurch vor eine ganze Reihe von Problemen gestellt werden.
1. Datenerfassung
Im internationalen Verkehr mit Omnibussen ist die Beförderungsleistung nicht zwingend mit der Erfassung der Personaldaten verbunden. Der Verkauf von Bustickets wird von den Beförderern individuell geregelt und es gibt kein einheitliches System. Damit gewährleistet werden kann, dass die zu übergebenden Daten wie
Name und Vorname
Geburtsdatum und –ort
Art und Nummer des Ausweises, mit dem das Ticket erworben wird
Abfahrtsort, Zielort, Art der Reise
Datum der Fahrt
erfasst werden, bedarf es eines Ticketsystems, das so nicht flächendeckend vorhanden ist. Die Erfassung der Daten wird daher unweigerlich eine enorme Herausforderung darstellen, die mit Investitionen verbunden wäre, die keinesfalls in die Verantwortung der Unternehmer übertragen werden kann. Die manuelle Erhebung stellt ohnehin keineswegs eine Lösung dar, denn für die klein- bis mittelständisch geprägte Omnibusbranche würde dieser Verwaltungsaufwand negative Auswirkungen auf das Personal- und Zeitmanagement haben. Auch die zu übertragenden ergänzenden unternehmensspezifischen Angaben bedeuten einen Mehraufwand für die Bereitstellung der Verkehrsleistung, der in keinem Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit steht.
2. Datenbereitstellung
Berücksichtigt man die branchenübliche Bereitstellung von Fahrscheinen für die Beförderung mit Omnibussen, so ist es nicht üblich, dass diese über ein computerbasiertes Reservierungssystem erstellt werden. Es ist daher naheliegend, dass die Umstellung auf ein System, mit dem Datenformate übertragen werden können, nicht vermeidbar ist. Keineswegs rechtfertigt die geforderte Übermittlung einen solchen Aufwand, der zu wirtschaftlichen Lasten der Unternehmer geht.
Fraglich ist auch, in wieweit eine zeitnahe Übermittlung gewährleistet werden soll. Beim Kauf von Tickets unmittelbar vor Antritt der Reise kann eine Erfassung in einem computerbasierten System nicht erfolgen. Im Falle von Linienverkehren ist es nicht unüblich, dass leere Fahrplätze erst vor Antritt der Reise auf Anfrage am Fahrsteig vergeben werden. Der Aufwand, der dann zu betreiben wäre, um den Datensatz zu aktualisieren und erneut zu versenden, ist nicht zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass es auch bei der Besatzung kurzfristig zu betriebsbedingten Änderungen kommen kann.
Die Sprache stellt ein weiteres großes Problem dar, denn Russisch gehört nicht zu den gängigen Sprachen in Verkehrsbetrieben. Wenn die zu übertragenden Daten in Russisch erfasst und übermittelt werden müssen, stellt dies die Beförderer vor nicht zu bewältigende Probleme.
3. Angaben zur Fahrplanänderung
Linienverkehrsdienste sind genehmigungspflichtige Verkehre. Die Beantragung dieser Verkehre ist mit der Übermittlung detaillierter Informationen verbunden. Dazu gehören auch der Fahrplan und die Angabe der genauen Linienführung inklusive der Haltestellen zum Aufnehmen und Absetzen von Fahrgästen, anderen Haltestellen und Grenzübergangsstellen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass im Zusammenhang mit der personenbezogenen Datenbank auch erneut Einzelheiten zum Fahrplan erfasst und übertragen werden sollen. Den damit verbundenen bürokratischen Aufwand werten wir als nicht zumutbar für die Unternehmer.
Fazit Die an die Personenbeförderer gerichtete Verpflichtung, Passagierdaten an eine Datenbank zu übermitteln, stellt das private deutsche Omnibusgewerbe vor unverhältnismäßige Herausforderungen. Es besteht die Gefahr, dass das Interesse am Reiseland Russland durch derart erschwerte Einreisebedingungen beeinträchtigt werden wird. Dies erscheint für die Intensivierung der wichtigen deutsch-russischen Beziehung überaus bedenklich. Inwieweit die Übermittlung der Daten die Verkehrssicherheit gewährleisten soll, ist ohnehin nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund bitten wir um wohlwollende Berücksichtigung unserer Ausführungen.