SN45 Gemeinsame Empfehlungendes deutschen Omnibusgewerbes bei Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs/Gelegenheitsverkehrs

Gemeinsame Empfehlungendes deutschen Omnibusgewerbes bei Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs/Gelegenheitsverkehrs

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und seine Landesverbände

RDA -Internationaler BustouristikVerband e.V.

gbk -Gütegemeinschaft Buskomforte.V.

Stand 06.05.2020

Derzeit gibt es in Deutschland rund 3.600 private Busunternehmen. Davon sind im Gelegenheitsverkehr rund 3.400 tätig. Diese kleinen und mittleren Unternehmen betreiben rund 9.000 Busse ausschließlich im Gelegenheitsverkehr. Hinzu kommen rund 10.000 Busse, die gemischt eigesetzt werden und somit häufig bei Tages- und Ausflugsfahrten unterwegs sind.

Jedes Jahr nutzen rund 81 Millionen Fahrgäste den Bus für touristische Zwecke.Knapp 65 Mio. für Tages- und Ausflugsfahrten und rund 16 Mio. für Übernachtungsreisen. Der Bustourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland –Tendenz steigend. Seine Bruttoumsätze belaufen sich mittlerweile auf insgesamt 14,3 Milliarden Euro im Jahr –das ist mehr, als durch ausländische Flugtouristen hierzulandeerwirtschaftet wird.

An der Bustouristik hängen jährlich rund 34 Millionen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, über 42.000 Arbeitsplätzedirekt in der Bustouristik und bei ihren Zulieferern sowie direkt und indirekt insgesamt knapp 240.000 Arbeitsplätze. Deutschland, Europa und die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise durch die Coronavirus-Pandemie. Diese Entwicklung betrifft alle wesentlichen Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland und macht mitunter dramatische Veränderungen und Schritte notwendig.

Im Zuge erster Lockerungen im Tourismussegment sind Busseeine geeignete Alternative zum Individualverkehr. Nicht nur die hervorragende Umweltbilanz, sondern auch das Konzept einer festen Reisegruppe erweist sich als besonders sinnvoll.

Bei einer Busreisebzw. einer Ausflugsfahrthandelt es sichum eine überschaubare und feste Personengruppe, wodurch das mögliche Ansteckungsrisiko bzw. die weitere Ausbreitung bereits stark reduziert wird.Die Buchung von Reisen ist kontaktlos online und über Telefon möglich. Zusätzlich verfügen Busreiseveranstalter immer über sämtliche notwendige Personendaten, die bei der Buchung ermittelt werden, wodurch auch im Nachgang einer Reise bei Krankheitsfällen transparent nachvollzogen werden kann, wer mitgereist ist und somit sichergestellt werden kann, dass alle Mitreisenden informiert werden können.

Aus diesen Gründen sollte zeitgleich mit der Öffnung der Gastronomie auch das Busreiseverbot aufgehoben werden.

Für die privaten bustouristischen Unternehmen hat die Gesundheit ihrer Fahrgäste und BusfahrerInnenoberste Priorität. Daher sollen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Allgemein

In den Bussen der deutschen Omnibusunternehmengelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Die deutschen Busunternehmen haben zusätzliche Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreichzu bekämpfen.

1. Ausstattung/Vorkehrungen im Bus

o Intensivierung der Reinigungsleistungen. Nach jeder Reisegruppe. Besonders kritische Stellen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt. Hierzu gehören: Kontaktstellen wie Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile

  • Sofern das WC geöffnet ist, gibt es in der Toilette Desinfektionsmittel.

  • Nach Feststellung eines Corona-Verdachtsfallsinnerhalb einer Reisegruppewird das Verkehrsmittel (in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden) teilweise oder vollständig desinfiziert.

o Zusätzlich wird den Fahrgästen und dem Personal im Bus Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

o Auf eine erhöhte Luftzirkulation in den Fahrzeugen ist zu achten. Luftzirkulation sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos. Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.

2. Schutz der Busfahrerin / des Busfahrers

o Ausrüstung der FahrerInnen mit Schutzequipment (Masken, Handschuhe).

o Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jede Busfahrerin/jeden Busfahrer während der gesamten Reise verpflichtend, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann.

o Die erste Sitzreihe hinter Fahrerin/Fahrer und Reiseleiterin/Reiseleiter bleibt frei.

o Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus muss die Reiseleitung Einweghandschuhe und Mundschutz tragen. Es dürfen nur verpackte Snacks angeboten und ausgegeben werden.

3. Schutz der Reisegäste

o Zum Ein- und Aussteigen der Reisegäste tragen diese einen Mund-Nasen-Schutz. Die Reisegäste und das Personal müssen während der gesamten Reise einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten(ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben), auch beim Ein-und Aussteigen, ggfs. hierzu erstellte Ablaufpläne (z.B. Ein- und Aussteigen einzeln in der Abfolge der Sitzreihen) sind zu befolgen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Gäste einen Mundschutz tragen. Die Reisebusunternehmen werden intensiv auf die Verpflichtung hinweisen.

  • Reisebusunternehmen haben in ihren Fahrzeugen ausreichend Masken vorrätig, die an Kunden ohne eigenen Mund-Nasen-Schutz ausgegeben werden können.

o Reisegepäck wird nur vom Busfahrer in den Gepäckraum verstaut.

o Das Abstandsgebot wirddurch die Zuweisung fester Sitzplätze und die gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Bus im Rahmen der Möglichkeiten und solange die Auslastung des Fahrzeuges dies zulässt gewahrt.

o der Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem strikten Muster:

  • Geplanter Ein- und Ausstieg vornfür das Erreichen der vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg.

  • Geplanter Ein- und Ausstieg hinten für das Erreichen der hinteren Sitzplätze bis zum Heck des Busses.

o Zusammen mit Hotels/Gaststätten werden vor Reisebeginn zusätzlich Sitzkonzepte und weitere Hygienemaßnahmen besprochen.

o Um Infektionsketten ggf. nachvollziehbar zu machen, erhalten Kunden bei Reiseende ein Informationsschreiben mit dem Hinweis, dass der Reiseveranstalter unverzüglich bei auftretenden Grippesymptomen darüber in Kenntnis zu setzen ist, um die übrigen Reiseteilnehmer zu informieren.

4. Verhaltensvorschriften - Fahrgäste und BusfahrerInnen

o Anweisung zur Einhaltung der Hygienevorschriften

  • Tragen eines Mundschutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann

  • Einhaltung der Husten- & Niesetikette

  • Regelmäßige Desinfektion der Hände – bei jedem Einstieg in den Bus

  • Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen/BusfahrerIn

o Aufklärung der Fahrgäste über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften

  • vor Reisebeginn bzw. bei der Buchung einer Reise wird der Gast über die Verhaltensregeln während der gesamten Reise aufgeklärtoim Bus erfolgt vor Abfahrt eine Durchsage des Busfahrers

  • mittels Aushängen im Bus wird zusätzlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen

5. Fester Prozess im Umgang mit COVID-19-Verdachtsfällen

o Isolierung des betroffenen Fahrgastes – jeglicher Kontakt zu anderen Fahrgästen und zum Fahrpersonal muss vermieden werden.

o Kontaktaufnahme zum Busunternehmen und zur Bundespolizei, die die weiteren Schritte mit dem Busfahrerund Unternehmen abspricht

6. Destinationen

o Reisen führen nur in die Regionen, Länder und Einrichtungen, die seitens der Behörden freigegeben sind.