SN68 Gemeinsame Stellungnahme ADAC, BGL, bdo, BDFU, VIFD zur 15. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Gemeinsamer Standpunkt
zur 15. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)
Fahrschulen ermöglichen sowohl individuelle als auch gewerbliche Mobilität und leisten damit einen elementaren Beitrag zur Erfüllung sozialer Grundbedürfnisse und zur Gewährleistung der Grundversorgung. Gleichzeitig ist eine hochwertige Fahrerlaubnisausbildung Garant für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen.
Die Unterzeichner*innen begrüßen daher ausdrücklich die Ambitionen der neuen Bundesregierung und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die Fahrschulausbildung durch Modernisierung und Bürokratieabbau zu stärken und weiterzuentwickeln. Den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags folgend ist die Digitalisierung dabei ein wesentlicher Schlüssel.
Die nun dem Bundesrat überstellte 15. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bietet in diesem Zusammenhang die Chance, das System Fahrschule an die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Lerngewohnheiten mithilfe digitaler Lösungen anzupassen. Zugleich kann damit der Einklang mit den geplanten Regelungen zum fernmündlichen Lernen (E-Learning) im Bereich der Berufskraftfahrer-Qualifikation hergestellt werden. Die andauernde Pandemie unterstreicht diese Bedeutung.
Potential digitaler Möglichkeiten bei der Fahrschulausbildung voll ausschöpfen
Den Unterzeichner*innen ist bei der Sichtung des Abstimmungsentwurfs der 15. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung jedoch aufgefallen, dass die Verordnung das Modell des digitalen Präsenzunterrichts (digitaler synchroner Theorieunterricht) nach wie vor als genehmigungs- und begründungspflichtige Ausnahme vorsieht. Dies ist insofern verwunderlich, da in der theoretischen Fahrausbildung durch einen qualitativ hochwertigen, digitalen Präsenzunterricht
• die Ausbildungszeit verkürzt, • der Ausbildungserfolg und Bestehensquote gehoben, • die Ausbildungskosten reduziert, • dem Fachkräftemangel in den Fahrschulen, Logistikunternehmen und Busbetrieben entgegengewirkt, • und etwaige Überzeugungshürden zur Gewinnung motivierter Nachwuchskräfte durch eine Steigerung der Attraktivität der Ausbildung minimiert
werden könnten.
Die im Abstimmungsentwurf diesbezüglich aufgeführte Regelung bietet darüber hinaus
• keine eindeutige Definition eines begründeten Ausnahmefalls, • verhindert eine Fortführung des bereits in allen Bundesländern eingeführten und in der Erprobung befindlichen Modells des digitalen Präsenzunterrichts über die Pandemie hinaus • und birgt die Gefahr einer unweigerlichen regionalen wie überregionalen Marktverzerrung im gesamten Bundesgebiet, da die Regelung von den einzelnen Genehmigungsbehörden unterschiedlich gehandhabt werden können.
Die Unterzeichner*innen sehen darüber hinaus einen klaren Zielkonflikt zwischen Abstimmungsentwurf und Zielsetzung der Bundesregierung, beziehungsweise Willen der Verkehrsministerkonferenz zur Förderung der Digitalisierung bei der Fahrschulausbildung.
Chance zur Modernisierung jetzt nutzen
Um die Weiterentwicklung des Fahrschulwesens durch digitale Unterrichtsmöglichkeiten zu beschleunigen, plädieren die Unterzeichner*innen für die zeitnahe Schaffung einer Möglichkeit zur breiten Anwendung des digitalen Präsenzunterrichts und eine entsprechende Anpassung des Verordnungsentwurfs durch den Bundesrat. Hierfür sind einheitliche Qualitätskriterien zu definieren und in der Umsetzung zu evaluieren.
Gezeichnet: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) e. V. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) e. V. Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen (BDFU) e. V. Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) e. V.