SN43 Positionspapier - Maßnahmenkatalog für die mittelständische Bustouristik: Das Fortbestehen der Branche jetzt schnell sichern.
Maßnahmenkatalog für die mittelständische Bustouristik: Das Fortbestehen der Branche jetzt schnell sichern.
Deutschland, Europa und die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise in Folge der Coronavirus-Pandemie. Das öffentliche Leben in Deutschland ist massiv eingeschränkt, die europäische Reisefreiheit quasi nicht mehr existent und touristische Angebote sind auf ab-sehbare Zeit verboten. Der Bustouristik wurde damit die Geschäftsgrundlage entzogen.
Gleichzeitig sind viele Unternehmen Ende 2019 in erhebliche finanzielle Vorleistung gegan-gen, um die Reisen für 2020 vorzubereiten: Kataloge wurden erstellt, Zimmerkontingente in Hotels gebucht und Karten für kulturelle Ereignisse reserviert. Durch die existenzbedrohende Krise, die die gesamte Reisewirtschaft erfasst hat, steht in den Sternen, ob unsere Unter-nehmen die ihnen zustehenden Gelder zurückerhalten werden.
Viele unserer fast 3.000 privaten kleinen und mittelgroßen – zumeist familiengeführten – Bustouristik-Unternehmen stehen vor dem Nichts. Ohne sofortige Hilfen werden erhebliche Teile der mittelständisch geprägten Branche, die kleinteilig organisiert ist und gerade auch im ländlichen Raum Arbeitsplätze sichert, die Pandemie nicht überstehen.
Die Politik muss die folgenden, absolut notwendigen Unterstützungsmaßnahmen umsetzen:
Instrumente zur finanziellen Soforthilfe und zum Erhalt der Liquidität
- Soforthilfen gewähren: Um Unternehmen vor den kurzzeitigen Auswirkungen einer Krise zu schützen, muss der gesamte wirtschafts- und finanzpolitische Instrumen-tenkasten genutzt werden. Die Busbranche benötigt jetzt unbürokratisch nicht rück-zahlbare Soforthilfen. Die bisherigen Fondslösungen für Kleinstbetriebe sind für den Großteil der Busunternehmen aufgrund der Betriebsgröße nicht geeignet. Darüber hinaus sind weitere Hilfen unerlässlich:
- Zinslose Stundung von Steuern, Steuervorauszahlungen und Sozialversi-cherungsbeiträgen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Anforderungen an Überbrückungskredite: Das wichtigste Instrument zur Rettung der Busbranche sind direkte Soforthilfen. Weitere ergänzende Kredite sind allenfalls dann eine Option, wenn sie schnell bewilligt werden, eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren haben, praktisch unverzinst sind und durch staatliche Bürgschaften zu 100 Prozent besichert sind. Nach den finanziellen Vorleistungen für die Vorbereitung der diesjährigen Reisesaison, die oftmals abgeschrieben werden müssen, sind wei-tere Verbindlichkeiten nicht zu schultern.
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Aussetzung der Rückerstattungspflicht: Viele Kundinnen und Kunden haben be-reits Zahlungen für nun abgesagte Reisen geleistet. Grundsätzlich haben sie bei Corona-bedingten Stornierungen vollen Rückerstattungsanspruch. In dieser Aus-nahmesituation ist dies von den Unternehmen nicht zu leisten. Sollten die Ansprüche durchgesetzt werden, droht eine nie dagewesen Welle von Insolvenzen. Der bdo plädiert daher für eine zeitnahe Aussetzung der Vorgabe aus der Pauschalreisericht-linie und des Bürgerlichen Gesetzbuches, den Reisepreis bei Stornierung wegen un-vermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Die Frist für die Rückzahlung von Kundengeldern wegen Corona-bedingter Stornierun-gen muss stattdessen auf ein Jahr ausgedehnt werden. Innerhalb dieser Frist soll der Kunde die Möglichkeit erhalten, durch Buchung einer Ersatzreise aus dem Port-folio des Reiseveranstalters über sein Geld zu verfügen. Der Busmittelstand braucht jetzt eine solche Regelung zur Aussetzung der Rückerstattungspflicht, damit die dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen bleibt.
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Kfz-Steuer – Abmeldung von Fahrzeugen erleichtern: Die Überlastung der Zu-lassungsstellen führt dazu, dass Busse nicht zeitnah abgemeldet werden können. Bei der Kfz-Abmeldung muss der Eingang des Antrags entscheidend für die Be-rechnung der Steuerhöhe sein. Dies ist bundeseinheitlich über das Bundesfinanzmi-nisterium oder den Zoll zu regeln.
- Das Gewerbe langfristig mit Umsatzsteuersenkung stabilisieren: Es muss si-chergestellt werden, dass die Busbranche nach Abflachen der Corona-Pandemie schnell wieder zu ihrer gewohnten Leistungsfähigkeit zurückfindet. Eine auch ökolo-gisch längst überfällige Umsatzsteuerreduzierung auf 7 Prozent für ALLE Busver-kehre ist daher zwingend erforderlich. Die KundInnen profitieren vom niedrigeren Steuersatz und die Nachfrage nach Reisen mit dem klimafreundlichsten motorisier-ten Verkehrsmittel steigt entsprechend.