SN40 bdo-Stellungnahme Entwurf Klimaschutzplan 2050
Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung in der Fassung vom 6. September 2016
Berlin, 30.09.2016
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) ist der Spitzenverband der priva-ten Omnibusbranche in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt auf Bundesebene und im in-ternationalen Bereich die gewerbepolitischen und fachlichen Interessen von rund 3.000 Busunter-nehmern, die sich im Öffentlichen Personennahverkehr, in der Bustouristik und im Busfernlinien-verkehr engagieren und unter dem Dach des bdo zusammengeschlossen haben.
1. Grundsätzliches
Der bdo begrüßt den Entwurf des Klimaschutzplans 2050 und steht bereit, im Dialog mit der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die Klimaschutzziele für Deutschland erreicht werden. Im Verkehrssektor sind noch viele ungenutzte Potenziale zur Reduzierung von Treibhaus-gasemissionen zu heben. Insbesondere eine Verlagerung der Fahrleistung vom motorisierten Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr, bietet hier einen entscheidenden Hebel. Eine Säule muss dabei der Bus sein. Er ist ein integraler Bestandteil der modernen Personenbeför-derungskette und ist insbesondere im Fernverkehr das mit Abstand klimaschonendste Ver-kehrsmittel. Nur der Bus bietet die Möglichkeit, eine größere Anzahl an Fahrgästen flexibel und ohne größere infrastrukturelle Anforderungen an seine Umgebung zu befördern. Der Bus ist somit ein nicht wegzudenkender Teil multimodaler, intelligenter Verkehrssysteme.
2. Förderung des Öffentlichen Verkehrs
Der Entwurf des Klimaschutzplanes zielt daher zu Recht darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) am Modal Split weiter zu steigern. Gleichzeitig bleibt er jedoch sehr vage wie dies zu erreichen ist. Unter dem Punkt „Meilensteine 2030“ wird lediglich auf „zusätzliche Fahrzeuge und eine angepasste Infrastrukturplanung“ verwiesen, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs zu steigern. Im Bereich Maßnahmen wird auf ein noch zu erarbeitendes Konzept zur Stärkung des ÖV verwiesen. Der bdo möchte hier seine Mitarbeit und Expertise anbieten. Es gilt, die Stärken des Verkehrsträgers Bus zur Erreichung der Klima-ziele optimal in die konzeptionelle Planung einzubeziehen.
3. Finanzielle Anreize
Der bdo unterstützt die Pläne der Bundesregierung die Abgaben und Umlagen im Verkehrsbe-reich umzugestalten, um so finanzielle Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu schaffen. Eine Möglichkeit wäre, Elektrobusse durch eine Ausweitung des ermäßigten Steu-ersatzes gemäß § 9 Abs. 2 StromStG zu fördern. Derzeit gilt der ermäßigte Steuersatz nur für Oberleitungsbusse und Schienenverkehre. Für Elektro- und Hybridbusse hingegen sind der volle Stromsteuersatz sowie die volle EEG-Umlage zu zahlen.
Insgesamt gilt es jedoch einen ganzheitlichen Blick zu bewahren und die geschaffenen Anreize nicht durch unbedachte Maßnahmen zu konterkarieren. Hier wäre insbesondere die Einführung einer oft geforderten Busmaut zu nennen. Eine solche Abgabe würde gerade keine Anreize set-zen, das klimaschonendste Verkehrsmittel zu nutzen, sondern die Attraktivität des Busses sen-ken und den motorisierten Individualverkehr stärken.
4. Alternative Antriebe
Der bdo befürwortet die Förderung der Elektromobilität und von Elektrobussen im Nahverkehr durch den Bund. Dabei müssen aber auch kleine und mittlere private Busunternehmen derge-stalt Berücksichtigung finden, dass die Fördermaßnahmen auch auf deren spezielle Bedürfnis-se zugeschnitten werden. Dazu sollte von der bisherigen reinen Forschungsförderung deutlicher auf die „Anwenderebene“ von Verkehrsunternehmen zugegangen werden. Um hier zu einem Er-folg zu gelangen, müssen die unternehmerischen Realitäten privater Busunternehmen berück-sichtigt werden. Der Förderanteil muss hier deutlich höher angesetzt werden.
Ein möglicher Ansatzpunkt könnte hier auch in einer Kombinierbarkeit verschiedener Förderquel-len auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene liegen. Denkbar sind hier eventuell neben dem Kauf im Zusammenwirken mit den Herstellern auch andere Wege der Fahrzeugbeschaffung, wie z.B. Leasing. Etwaige Leasing- oder Mietmodelle könnten auch bezogen auf die Batterien eine inte-ressante Variante der Projektfinanzierung darstellen.
Da der Einsatz von reinen Batterie-Bussen auch noch auf längere Sicht in vielen Fällen, bei-spielsweise wegen der begrenzten Reichweite, nicht in Frage kommt, kann die Hybrid-Technologie einen interessanten Ansatz bieten. Hier gilt jedoch im Wesentlichen das zu Batterie-Bussen Gesagte. Auch hier stellt die nach wie vor teure Technik ein großes Hindernis für private Unternehmen dar.
Der bdo begrüßt das Bekenntnis zum Diesel als Brückentechnologie bis andere Antriebstech-nologien marktreif angeboten werden. Denn der Diesel-Antrieb nimmt insbesondere im Fernver-kehr eine Schlüsselrolle ein, die CO2-Ziele zu erreichen und klimaschonend Mobilität zu ermögli-chen.
Mit Hinblick auf diskutierte Fahrverbote für Busse ist festzustellen, dass der Bus Teil der Lö-sung für die Herausforderungen des Klimaschutzes ist und nicht Teil des Problems. Sein Zu-gang in Städte und Ballungsgebiete muss im Interesse der Allgemeinheit weiterhin uneinge-schränkt gewährleistet bleiben. Mindestens jedoch sind angemessene Übergangsfristen, die sich zumindest an den steuergesetzlichen Abschreibungsfristen für Busse orientieren, anzuset-zen. Wir erachten dabei eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2022 für sachgerecht.
5. Abschluss
Der Klimaschutzplan ist das Schlüsseldokument für die Ausrichtung der deutschen Klima-schutzpolitik. Entsprechend wichtig ist die richtige Balance zwischen umweltpolitischen Zielen sowie dem gesellschaftlich und wirtschaftlich Machbaren. Zusammengefasst heißt das:
• Die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele müssen für den Mittelstand auch wirtschaftlich darstellbar sein. Angemessene Übergangsfristen und finanzielle Anreize sind Umsetzungsinstrumente die dabei unbedingt angewendet werden müssen.
• Die Förderung von Innovationen muss technologieoffen erfolgen. Gleichzeitig müssen Förderprogramme, bspw. für die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrie-ben, so ausgelegt sein, dass auch der Mittelstand partizipieren kann und nicht durch formale und bürokratische Hürden ausgeschlossen wird.
• Der Klimaschutzplan darf nicht dazu führen, dass der deutsche Mittelstand im internati-onalen Wettbewerb benachteiligt wird. Mindestens nationale und europäische Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt und konsistent sein.
1 Umweltbundesamt “Emissionen im Personenverkehr”