SN63 Restart-Konzept: Maßnahmen für sicheren Busreiseverkehr/Gelegenheitsverkehr

SN63 Restart-Konzept: Maßnahmen für sicheren Busreiseverkehr/Gelegenheitsverkehr

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. und seine Landesverbände

Stand 27.05.2021

Die Corona-Pandemie hat den europäischen Reiseverkehr zusammenbrechen lassen. Zu den Hauptleidtragenden gehören die vielen mittelständischen Busunternehmen. Mit Ausnahme einer kurzen Pause im Sommer 2020, ist es ihnen seit März letzten Jahres verboten, touristische Verkehre ins In- und Ausland anzubieten. Die Branche hat die Maßnahmen zur Eindämmung der verheerenden Pandemie mitgetragen und steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Deshalb hat der bdo bereits im Februar 2021 gemeinsam mit seinen Landesverbänden ein „Restart-Konzept“ für eine ganzheitliche und branchenübergreifende Öffnungsperspektive für die Busbranche vorgelegt.

In den letzten Wochen haben sich die Vorzeichen geändert. Sinkende Infektionszahlen, eine immer mehr an Fahrt aufnehmende Impfkampagne und immer mehr EU-Staaten, die Tourismus gestatten, zeigen, dass sicheres Reisen wieder möglich ist. Zudem steht mit der Bundesnotbremse ein wirksames Instrument zur Verfügung, um auch bei einem unerwarteten Wiederanstieg von Inzidenzen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Es ist daher Zeit, dem Tourismus und den damit zusammenhängenden Wirtschaftszweigen endlich wieder eine Perspektive aufzuzeigen. Hierzu gehört auch die Urlaubsreise mit einem modernen und umweltfreundlichen Reisebus. Die bestehenden Busreiseverbote müssen daher endlich ein Ende haben.

Die privaten Busunternehmen haben ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, um die Sicherheit ihrer Kunden/-innen und Mitarbeiter/-innen zu gewährleisten und Reisen mit dem nachhaltigsten Verkehrsmittel wieder zu ermöglichen. Dieses hat sich bereits im Sommer letzten Jahres bewährt. Außerdem bieten Busreisen im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern das Konzept einer festen Reisegruppe, was eine Kontaktnachverfolgung und gezielte Kontrolle der Gruppendynamik ermöglicht. Das Corona-Virus wird insbesondere über die Atmungsorgane durch Aerosole übertragen. Der moderne Reisebus minimiert durch seine ausgefeilte Lüftungstechnik Risiken bzw. Virenlasten.

Denn kein anderes öffentliches Verkehrsmittel verfügt über leistungsfähigere Lüftungsanlagen. Bei normalen Außentemperaturen wird die Luft im Bus mindestens jede Minute komplett ausgetauscht.

Weiterhin stellen die Busunternehmen mit großer Sorgfalt sicher, dass das ausgereifte Hygienekonzept (siehe Anlage 1) umgesetzt wird und die geltenden A-H-A-L Regelungen während der Reise Anwendung finden.

Der bdo und seine Landesverbände präsentieren mit diesem Konzept die Eckpunkte, welche als Grundpfeiler absolut notwendig für die Wideraufnahme des Busreiseverkehrs sind – ohne Kompromisse bei der Sicherheit für die Reisenden und die Busfahrer/-innen.

Flickenteppich verhindern – Busreisen ermöglichen: Mit dem vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde ein erster sinnvoller Schritt gemacht, die unterschiedlichen Corona-Regelungen der Bundesländer durch die sogenannte „Bundesnotbremse“ zu vereinheitlichen und damit die Planung einer Urlaubsreise für die Bürger/-innen übersichtlicher und nachvollziehbarer zu gestalten. Allerdings führt die „Bundesnotbremse“ auch bei Inzidenzen vor Ort von unter 100 bei touristischen Busreisen weiterhin zu einer faktisch grundsätzlichen Gewerbeuntersagung. Im Unterschied zu Gastronomie und Hotellerie erbringen Busunternehmen ihre Dienstleistungen nicht an dem Ort ihres Betriebssitzes, sondern bundesweit, bzw. international. Sie durchfahren damit unzählige Kreise, kreisfreie Städte und Bundesländer. Hierbei im Einzelnen für die Reiseplanung zu berücksichtigen, welcher Kreis welche Inzidenzzahlen aufweist, bzw. welches Bundesland noch ein Busreiseverbot gilt oder nicht, ist schlichtweg nicht praktikabel. Damit ist klar, dass das Busreiseverbote unabhängig von der Inzidenz aufgehoben werden muss. Auch oberhalb des Schwellenwertes von einer 100 Inzidenz muss der Busreiseverkehr unter Einhaltung von Hygienekonzepten sowie unter der Berücksichtigung von geimpften, genesenen oder getesteten Personen zulässig sein.

Busreisen mit Bahn, Flieger, Fernbus und Kreuzfahrtschiffen gleichstellen: Wie bei anderen Verkehrsträgern und dem Fernlinienbus muss es möglich sein, auch bei Inzidenzen über 100, Busreisen ins Ausland anzubieten – sofern es die Corona-Regelungen in den Zielländern ermöglichen. Es gibt keinen Grund dafür, warum es möglich ist, bspw. mit einer Gruppe von Deutschland nach Wien zu fliegen, um eine Österreich-Rundreise zu machen, es aber verboten ist, eine solche Reise mit dem Reisebus durchzuführen, wenn der Abfahrtsort in Deutschland liegt. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass der Kreuzfahrttourismus wieder möglich ist. Busverkehre, die als Zubringer fungieren und ein wesentlich geringeres Infektionsrisiko aufweisen, jedoch in einigen Bundesländern weiter nicht erlaubt sein sollen. Außerdem belegen aktuelle Ergebnisse einer wissenschaftliche Vergleichsuntersuchung, dass Fahrten im Bus keine größeren Corona-Ansteckungsgefahren mit sich bringen als die Pkw-Nutzung (Pendler-Coronastudie der Charité (besserweiter.de)).

Reisen für Geimpfte, Genesene, Getestete wieder ermöglichen: Der bdo spricht sich dafür aus, dass Reisen von Personengruppen, die nachweislich ausschließlich aus geimpften, genesenden oder getesteten Personen bestehen auch mit Reisebussen wieder möglich sein müssen. Eine Gefahr geht von diesen Personengruppen kaum aus. Die noch ausschließlich im Bereich der Busreisen zu touristischen Zwecken bestehenden Reisebeschränkungen sind daher unverhältnismäßig und müssen aufgehoben werden.

Einheitliche Nachweise: Egal wie die Lösung für den Impfnachweis oder eine überstandene Corona-Infektion aussehen wird, die Bundesregierung muss sicherstellen, dass es eine einheitliche europäische Lösung gibt. Nationale oder gar regionale Flickenteppiche sind auf jeden Fall zu vermeiden. Die Bestrebungen für einen „digitalen grünen Impfpass“ ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Sicherheitsmaßnahmen

Zur Umsetzung der bereits genannten Punkte zur Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs/Gelegenheitsverkehrs, weist der bdo auf die strikte Umsetzung der bewährten und aktualisierten Hygienemaßnahmen der Busunternehmen hin (siehe Anlage 1).

Folgende 5 Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen das sichere Reisen mit dem Bus gemäß der beiliegenden bdo Hygienemaßnahmen:

  1. Nachweispflichten vor Fahrtantritt: Es Reisen nur Gäste mit dem Bus, die eine vollständige Corona-Impfung (14 Tage nach zweiter Impfdosis), die Genesung einer Corona-Infektion oder die ein negatives Corona-Testergebnis nachweisen können. Das Corona-Testergebnis (PCR-Test, POC-Antigentest) darf maximal 48 Stunden alt sein und ist bei einem regionalen 7-Tage Inzidenzwert von über 50 erforderlich. Selbsttests unter Aufsicht sind ebenfalls zulässig, sofern diese entsprechend des Reiseprogramms als Nachweis ausreichend sind und vom Unternehmen angeboten werden. Alle Nachweise werden vom Buspersonal vor Reisebeginn überprüft. Diese Nachweispflicht besteht ebenfalls für das gesamte Buspersonal.

  2. Sitzplatzbelegung: Die erste Sitzreihe hinter dem Sitz des/r Fahrer/-in und des Begleitpersonals bleibt frei. Das Busunternehmen organsiert die Sitzplatzreservierung im Bus so, dass Mindestabstände möglichst eingehalten werden können. Hierbei wird das konkrete Infektionsrisiko, z.B. von Personen aus einem Haushalt oder von Gruppen bis zu 10 Personen, die gemeinsam reisen, entsprechend berücksichtigt.

  3. Maskenpflicht: Es besteht die grundsätzliche Pflicht des Tragens einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn sich die Reisegäste auf ihren Sitzplätzen befinden, kann die Maske abgenommen werden. Sobald sie ihren Sitzplatz verlassen, ist die Maske wieder zu tragen. Dies gilt insbesondere beim Ein- und Ausstieg des Busses. Außerhalb des Busses wird während der Reise auf Einhaltung bestehender Verordnungen in der jeweiligen Destination geachtet.

  4. Ganzheitliche Abstimmung mit den Leistungspartnern: Aufgrund der unabdingbaren Verknüpfung der Bustouristik mit anderen touristischen Leistungspartnern, erfolgt mit diesen Leistungsträgern (Hotelbetrieben, gastronomischen Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen) eine enge Abstimmung über die bestehenden Hygienekonzepte.

  5. Kontaktnachverfolgung: Das Konzept einer festen Reisegruppe erweist sich als besonders sinnvoll in Hinblick auf eine lückenlose und gezielte Kontaktnachverfolgung. Durch die Erhebung der Kundendaten im Buchungsprozess und der genauen Beförderungszeiten liegen den Busunternehmen alle notwendigen Daten vor, um eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten. Die Nutzung von digitalen Kontaktnachverfolgungs-Möglichkeiten wie der „Luca-App“ oder der Corona-Warn-App ist hierfür eine zusätzlich geeignete Anwendung zur Rückverfolgbarkeit.

Ausblick

Der bdo kann mit diesem Konzept einen Restart der Branche sicherstellen, der geeignet ist, das Infektionsgeschehen in Deutschland und Europa weiter zu minimieren. Schon das RKI hat im Februar mit seiner Studie (Epidemiologisches Bulletin 8/2021 (rki.de)) aufgezeigt, dass das Reisen kein Pandemietreiber ist. Für einen erfolgreichen Neustart ist jedoch die gesamte Touristikbranche in diesen Prozess einzubeziehen und sowohl politisch wie gesetzgeberisch zu begleiten. In jedem Fall sollte ein „Öffnungs-Flickenteppich“ wie im Sommer des vergangenen Jahres nach dem ersten Reisebusverbot vermieden werden. Um dies zu erreichen ist es jetzt notwendig, dass die Bundesländer ihre Landesverordnungen einheitlich ändern und die noch bestehenden Busreiseverbote aufheben. Denn eine Wiederholung des „Öffnungs-Wirrwarrs“ aus dem letzten Jahr deutet sich bereits durch die geplanten Aufhebungen des touristischen Reiseverbots in u.a. Bayern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen an. Der bdo begrüßt diese Öffnungsschritte, weißt deshalb aber auch darauf hin, dass neben den Vertretern von Hotellerie und Gastronomie auch die Länder in den Öffnungsprozess maßgeblich einzubeziehen sind. Der bdo fordert daher auf nationaler Ebene einen „Runden Tisch“ zum Restart in der Touristik. Dieser sollte allerdings eine hohe Transparenz aufweisen, auch spezielle Branchen einbeziehen und gerade auch die Verbände integrieren, die in erster Linie die wichtigen Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen vertreten.