SN94 Branchenkatalog gegen den Busfahrpersonalmangel

Derzeit fehlen rund 25.000 Fahrerinnen und Fahrer, 20.000 davon allein im ÖPNV. Mehr als die Hälfte des bestehenden Fahrpersonals ist über 50 Jahre alt. Busbetriebe müssen nicht nur diese Rentenabgänge ausgleichen, sondern auch zusätzliches Personal für die Verkehrswende gewinnen. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist dies jedoch nicht möglich. Die deutschen Ausbildungsvorgaben gehen zu weit über das EU-Recht hinaus. Ohne schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen durch die neue Bundesregierung kann die öffentliche Mobilität in Deutschland nicht sichergestellt werden.

Status politischer Maßnahmen gegen den Busfahrpersonalmangel

Bei vielen Reformen steht die Ampel weiterhin auf Rot. Erleichterungen beim Erwerb des Busführerscheins wurden angekündigt, aber noch nicht vorgelegt, oder sind beschlussreif, stehen jedoch infolge der Neuwahlen still (gelb). Sämtliche Maßnahmen gilt es jetzt zügig anzugehen:

anzustoßende Reformen:

  • Sofortige 1:1 Umsetzung von EU-Recht bei der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG):
  • Dauer der Praxis-Prüfung von 210 Min. auf 120 Min reduzieren.
  • Streichung der (nach EU-Recht optionalen) dritten Teilprüfung in der Praxis-Prüfung.
  • Bis zur Abschaffung der dritten Teilprüfung Anwendung der nach EU-Recht zulässigen Anrechnung von 30 Min. an die 90-minütige Fahrprüfung.
  • Theorieprüfung auf eine Erörterung von Praxissituationen und im Wesentlichen Multiple-Choice-Fragen inkl. fremdsprachigen Prüfungen umstellen.
  • Vorab-Veröffentlichung der Multiple-Choice-Prüfungsfragen zur Prüfungsvorbereitung wie in Österreich.
  • Zusammenführung von Busführerschein und Berufskraftfahrer-Grundqualifikation zu einer gemeinsamen „2 in 1“ – Ausbildung:
  • Ergänzung der Theorie-Lerninhalte der Führerscheinausbildung um die Lerninhalte der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation zur Schaffung eines gemeinsamen Schulungsangebots.
  • Ergänzung der praktischen Fahrausbildung um die Praxis-Inhalte der Grundqualifikation.
  • Umstellung auf gemeinsame Theorie- und Praxisprüfungen für den Busführerschein und die Grundqualifikation anstelle von vier Einzelprüfungen.

stilllegende Dossiers:

  • Sofortige nationale Umsetzung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie, insbesondere die Senkung des Mindestalters auf 21 Jahre für Busfahrerinnen und Busfahrer.
  • Sofortige Umsetzung der durch das BMDV z. T. bereits mündlich erörterten Vorschläge:
  • Streichung der Pflichtfahrstunden in der Grundausbildung der Führerscheinklassen D, D1.
  • Reduzierung der besonderen Ausbildungsfahrten bei den Führerscheinklassen D, D1 auf das Niveau der besonderen Ausbildungsfahrten bei den Klassen C, C1.
  • Reduktion der Theorie-Pflichtlektionen für den klassenspezifischen Zusatzstoff der Führerscheinklasse D auf das Niveau der Klasse C.
  • Streichung der inhaltlichen Überschneidungen / Doppelungen zwischen Führerscheinausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation.
  • Zügige Einführung fremdsprachiger Prüfungen für die Berufskraftfahrerqualifikation.
  • Zügige Umsetzung der EU-Verordnung zur Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation geflüchteter Ukrainer.
  • Zügige Einführung des E-Learnings bei der Berufskraftfahrerqualifikation.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem gemeinsamen Positionspapier von bdo und VDV.