EU-Verordnung 1370
Der bdo Bundesverband der Deutschen Omnibusunternehmer setzt sich für die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen ein, die ÖPNV betreiben. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (2013) hat der Branche einen enormen Schub gegeben. Mit ihr wurde die EU-Verordnung 1370 (2007) in deutsches Recht umgesetzt. Lange Jahre bestehender Rechtsunsicherheiten sind durch den gefundenen Kompromiss nun endlich passé. Das ausgewogene Verhältnis zwischen den Betreiberinteressen auf der einen Seite und den Interessen der öffentlichen Hand auf der anderen Seite bleibt bestehen. Dieses Zusammenspiel hat sich in der Vergangenheit bewährt.
In diesem Zusammenhang bemängelt der bdo allerdings eine häufig falsche Auslegung der EU-Verordnung 1370. Es ist nicht so, dass die EU-Verordnung die europaweite Ausschreibung zur Pflicht macht. Der entscheidende Rahmen der Verordnung ist, dass örtliche Behörden frei entscheiden können, wie der öffentliche Verkehr zu organisieren ist. Für die Busbranche gilt deshalb, dass eine mittelstandsfreundliche Lösung gefunden werden muss.
Tatsache ist, dass die bestehende Branchenstruktur in Deutschland mit ihrer großen Betreibervielfalt eine hervorragende Qualität zu vertretbaren Kosten für die Fahrgäste bietet. Die Bundesrepublik hat ihre von der EU gegebenen Hausaufgaben zur Umsetzung der EU-Verordnung 1370 in die nationale Gesetzgebung gemacht. Nun muss allen Beteiligten – Aufgabenträgern, Genehmigungsbehörden und Betreibern - allerdings auch die Möglichkeit gegeben werden, die neuen Vorschriften mit Leben zu erfüllen.