Grundlagen des ÖPNV
Das mittelständische Busgewerbe arbeitet mit seinen schlanken Verwaltungsstrukturen hocheffizient, so dass der ÖPNV vielerorts eigenwirtschaftlich erbracht werden kann. Doch ist der Busverkehr gerade aufgrund des demografischen Wandels in den ländlichen Regionen auf die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen angewiesen. In den vergangenen Jahren sind diese Mittel massiv zurückgenommen worden. Die Kürzungen der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG und SGB IX nach dem sog. „Koch-Steinbrück-Papier“ für 2004 um vier Prozent, 2005 um acht Prozent und ab 2006 um zwölf Prozent, gefährden die Sicherstellung des Verkehrsangebots gerade in ländlichen Regionen. Die Kürzungen sind aus Sicht des bdo zurückzunehmen und auf das Niveau vor „Koch-Steinbrück“ zurückzuführen.
Im Zuge der Föderalismusreform haben die meisten Bundesländer von der Länderöffnungsklausel des § 45a PBefG Gebrauch gemacht, mit der Folge, dass die Finanzhoheit vielerorts den Aufgabenträgern übertragen wurde und die Mittel aufgrund anderer kommunalpolitischer Zwänge nicht mehr vollständig bei den Verkehrsunternehmen ankommen.
Hier muss entgegen gewirkt werden. Der Bund muss sich seiner Verantwortung stellen und erkennen, dass auch künftig eine verlässliche und ausreichende Mitfinanzierung des ÖPNV durch die öffentliche Hand unausweichlich bleiben wird. Die Auszahlung von 45a-Mitteln an die Verkehrsunternehmen muss sichergestellt werden, die Zweckbindung der Entflechtungsgesetz-Mittel, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen dienen, muss wieder hergestellt werden, um eine zweckfremde Verwendung der Mittel durch die Aufgabenträger zu verhindern.
Die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und damit die Anzahl seiner Nutzer wird auch massiv durch die eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Vor diesem Hintergrund kommt den Busförderprogrammen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Busförderung hat in der Vergangenheit erheblich dazu beigetragen, dass gerade auch kleine und mittelständische – hocheffizient arbeitende – private Verkehrsunternehmen über moderne Fahrzeugflotten verfügen. Dies findet nicht nur bei den Fahrgästen großen Anklang, es trägt auch enorm dazu bei, den Umweltvorteil des Busses im Vergleich zum Pkw weiter auszubauen. Mit einem sinnvoll ausgerichteten bundesweiten Förderprogramm, an dem auch der private Mittelstand partizipiert, kann zielgerichtet der Anreiz geboten werden, ältere Busse sukzessive gegen neuere Fahrzeuge mit verbesserter Schadstoffklasse auszutauschen und so die ökologische Bilanz des Busses noch weiter zu verbessern.