Steuerliche Gleichbehandlung
Jährlich fahren rund 80 Millionen Menschen mit einem Reisebus. Statistisch gesehen unternimmt somit ungefähr jeder Bundesbürger pro Jahr mindestens eine Busreise. Da für viele Reisende der Preis ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Verkehrsmittelwahl ist, bedarf es hier dringend einer einheitlichen Steuersatzstruktur für alle Verkehrsmittel, um Transparenz zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Busses auszuschließen. Der Reisebus wird nämlich trotz seiner hervorragenden Ökobilanz und seines geringen Kraftstoffverbrauchs gegenüber anderen Verkehrsträgern schlechter gestellt und von mineralöl- und energiesteuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen. Er erhält als einziger Verkehrsträger keinerlei Subventionen. Im Gegensatz hierzu wird der Eisenbahnfern- und –nahverkehr mit über 110 Millionen Euro jährlich entlastet, was einem Entlastungsfaktor von 44 Prozent entspricht. Der Flugverkehr profitiert in Deutschland unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer- und Kerosinsteuerbefreiung für Auslandsflüge von einer Steuervergünstigung von nahezu 10 Milliarden Euro.