Viele bdo-Vorschläge umgesetzt: Busunternehmen loben neue Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung.
Die Busbranche bewertet die vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium gemeinsam vorgestellten Details zur Novemberhilfe und zur Überbrückungshilfe III als gute Weiterentwicklung der bisherigen Rettungspolitik. Beide Maßnahmenbündel können wesentlich dazu beitragen, mittelständische Busunternehmen durch die Corona-Krise zu bringen. Die Bundesregierung setzt in den skizzierten Paketen zahlreiche Vorschläge um, die der bdo in den letzten Wochen und Monaten in direkten Verhandlungen eingebracht hatte. Es bleibt aber weiter dringender Bedarf für die Fortsetzung des speziellen BMVI-Programms „Soforthilfen für die Reisebusbranche“.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 16. November die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die mittelständische Busbranche begrüßt und als wichtige Weiterentwicklung der Rettungspolitik ausdrücklich gelobt. Die in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium vorgestellten Details zur Novemberhilfe und zur Überbrückungshilfe III lassen deutlich erkennen, dass wichtige Ergänzungen der bisherigen Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Der bdo hatte in den zurückliegenden Wochen in zahlreichen Gesprächen auf derartige Fortschritte, wie unter anderem auf die Erhöhung der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Abschreibungskosten, gedrängt.
bdo-Präsident Karl Hülsmann dankte der Bundesregierung für die angekündigten Verbesserungen: „Die neuen Instrumente der Rettungspolitik der Bundesregierung bringen spürbare Fortschritte für den Mittelstand. Sie werden es vielen Busunternehmen, die weiterhin massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, besser möglich machen, durch diese einzigartige Krise zu kommen. Mein persönlicher Dank für diese wichtigen Maßnahmen geht an die Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz, die sich einen Ruck gegeben haben, die bisherigen Hilfen näher an den Bedürfnissen der betroffenen Unternehmen auszurichten. Wir wissen sehr zu schätzen, dass sich Staatssekretär Thomas Bareiß in seiner Funktion als Tourismus- und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung in zahlreichen intensiven Gesprächen mit dem bdo immer wieder einen Überblick über die schwierige Situation der Busunternehmen verschafft und sich massiv für eine Anpassung der bisherigen Hilfen eingesetzt hat.“
Trotz dieser aktuellen Fortschritte stehen die Unternehmen in der Bustouristik weiterhin vor großen Hindernissen bei der Inanspruchnahme von Rettungsmaßnahmen. Aufgrund der fehlenden Einnahmen der letzten Monate stehen die Reisebusunternehmen mit dem Rücken zur Wand. Die fehlenden Zugangsmöglichkeiten für verbundene Unternehmen, die nur hälftige Anrechenbarkeit von Abschreibungskosten und die fehlende Übernahme von Tilgungskosten führen dazu, dass die Busunternehmen weiterhin die hohen Vorhaltekosten monatlich stemmen müssen. Daher sind die Fortschreibung der BMVI-Soforthilfen für die Reisebusbranche und die Auszahlung der noch offenen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro weiterhin unverzichtbar und dringend geboten.
Die Überbrückungshilfe III soll für den Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2021 gelten und setzt damit die Ende 2020 auslaufende Überbrückungshilfe II fort. Diese Verlängerung der Hilfen über den 31. Dezember hinaus war eine zentrale Forderung des bdo und stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, die Busunternehmen in Deutschland trotz anhaltender Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Krise zu bringen. Ebenfalls von größter Bedeutung ist, dass die Förderhöchstsumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro pro Monat erhöht wurde und hierin nun die Forderung des bdo nach Aufnahme der Abschreibungskosten, wenn auch nur zu 50 Prozent für Busse geltend gemacht werden können. Eine Beantragung wird voraussichtlich ab Januar möglich sein. Der bdo wird Mitgliedsunternehmen fortlaufend über wichtige Fristen und Antragsbedingungen informieren.
Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium finden Sie hier.