Verkehrswende geht nicht ohne Mittelstand: bdo fordert Zugang für private Verkehrsunternehmen zur Förderung der Elektromobilität
Nach der heute bekanntgegebenen Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Förderrichtlinie des Umweltbundesministeriums für die Anschaffung von Elektrobussen sieht der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die Förderberechtigung ist an eine Mindestabnahme von mehr als fünf Fahrzeugen gekoppelt, schneidet damit den Großteil der Busunternehmen in Deutschland vom Zugang ab – und verhindert so die stärkere Entlastung der Umwelt. Der Verband sieht zudem einen Verstoß gegen den europäischen Small Business Act und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der jetzigen Pläne.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 26. Februar mit einem Ruf nach Nachbesserung auf eine neue Förderrichtlinie der Bundesregierung zur Anschaffung von Elektrobussen reagiert. Die neue Richtlinie erhielt zwar, wie das Bundesumweltministerium kurz zuvor mitgeteilt hatte, die notwendige Zustimmung der EU-Kommission und sieht nun eine Übernahme von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten vor. Dies greift jedoch nur, wenn fünf oder mehr Fahrzeuge angeschafft werden. Diese festgeschriebene Mindestabnahme überfordert die gut 4.000 kleinen und mittleren Busunternehmen in Deutschland, die einen Großteil der Fahrzeuge auf den Straßen betreiben. Von den gut 75.000 Bussen hierzulande werden mehr als 42.000 von privaten mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Aufgrund ihrer Betriebsgröße können diese Betriebe die geforderte Mindestabnahme nicht stemmen. Die vorgesehene Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften existiert letztlich nur auf dem Papier, da sich in der Praxis kaum zu überwindende Hürden schon bei der Antragstellung auftürmen. In der Realität geht die Förderrichtlinie damit am Großteil der Busunternehmen in Deutschland vorbei und der Effekt der Förderung bleibt folglich weit hinter den Möglichkeiten für den Schutz der Gesundheit und der Luft zurück. Der bdo appelliert an die Bundesregierung, dies nun noch zu korrigieren.
„Der Schutz von Umwelt und Gesundheit fängt nicht beim fünften Neufahrzeug an, sondern beim ersten“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zu der heute verkündeten Zustimmung der EU-Kommission und den entsprechenden Plänen aus dem Bundesumweltministerium. „Die neue Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität wird diesem ganz einfachen Grundsatz aber leider nicht gerecht und verschenkt daher Chancen bei der Verbesserung der der Emissionswerte und der Umweltbilanz. Der aktuelle Vorschlag schneidet den Bus-Mittelstand, der den Großteil der Fahrzeuge auf den Straßen unterhält, von der Förderung ab und muss daher noch einmal nachgebessert werden.“ Christiane Leonard sagte weiter: „Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, die Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Gerade mit diesem Ziel vor Augen rufen wir nach einer Nachjustierung der vorliegenden Richtlinie und einem Zugang für alle Unternehmen ab dem ersten neu angeschafften Elektrobus.“
Zu den negativen Folgen der Richtlinie für den Wettbewerb im Verkehrssektor formulierte Christiane Leonard: „Diese Förderrichtlinie geht in der jetzigen Form ausgerechnet am Mittelstand vorbei, der für attraktive Angebote und möglichst effiziente Strukturen im ÖPNV steht. Stattdessen werden letztlich nur die kommunalen Großbetriebe gefördert, die weniger Interesse am einzelnen Fahrgast haben müssen. Die geforderte Mindestabnahme stellt zudem eine Wettbewerbsverzerrung dar, die gegen den Small Business Act der EU verstößt. Wir werden daher die jetzige Regelung prüfen lassen und glauben nicht, dass sie so Bestand haben kann.“
Zum Hintergrund: Bereits heute setzen private Busunternehmen Elektrofahrzeuge ein. Dies ist bislang jedoch ein Zuschussgeschäft, da die Kosten für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur deutlich über denen liegen, die für den Betrieb von Dieselfahrzeugen anfallen. Mit der neuen Förderrichtlinie erhalten nun größere – in den meisten Fällen: kommunale – Unternehmen die Möglichkeit, ihren Fahrzeugpark mit Hilfe staatlicher Förderung zu erneuern. Dies verschafft ihnen voraussichtlich auch einen langfristigen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Unternehmen.