Vergaberechtsmodernisierung – Nationaler Alleingang zu Lasten der privaten Busunternehmen verhindert

Fr, 18.12.2015

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hat sich erfreut darüber gezeigt, dass bei der Vergaberechtsmodernisierung die bestehenden europäischen Rahmenbedingungen für die Busbranche erhalten werden konnten. „Wir freuen uns, dass unsere Argumente gehört wurden“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard am Freitag in Berlin.

Der bdo hatte mehrfach gegen den überraschenden Vorstoß von Länderseite protestiert, beim Vergaberecht aus der in der EU-Verordnung 1370/2007 existierenden KANN-Regelung zum Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel eine SOLL-Regelung zu machen.

„Hätten sich die Länder mit ihren ursprünglichen Vorschlägen durchgesetzt, wäre eine zentrale Weichenstellung der geltenden EU-Verordnung 1370/2007 quasi durch die Hintertür im nationalen Alleingang zu Lasten der mittelständischen Omnibusunternehmen geändert worden. Mit verlässlichen Rahmenbedingungen hätte das nichts mehr zu tun gehabt“, sagte Leonard. „Die Folge wären gravierend negative Auswirkungen auf die mittelständischen Strukturen in Deutschland gewesen.“

Der Bundesrat hat heute der Haltung von Bundestag und Bundesregierung zugestimmt, die sich klar gegen negative Auswirkungen für den deutschen Mittelstand ausgesprochen hatten.