Vergaberechtsmodernisierung – bdo appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages – keinen nationalen Alleingang zu Lasten der mittelständischen Busunternehmen – Branche setzt auf Verlässlichkeit von Rahmenbedingungen
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer setzt in der entscheidenden Lesung zur Vergaberechtsmodernisierung im Bundestag in dieser Woche auf Verlässlichkeit und eine mittelstandsfreundliche Entscheidung. Hintergrund ist der überraschende Vorstoß des Bundesrats, beim Vergaberecht aus der in der EU-Verordnung 1370/07 existierenden KANN-Regelung zum Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel eine SOLL-Regelung zu machen.
„Sollte sich der Bundesrat mit seinen Vorschlägen durchsetzen, würde eine zentrale Weichenstellung der geltenden EU-Verordnung 1370/07 quasi durch die Hintertür im nationalen Alleingang zu Lasten der mittelständischen Omnibusunternehmen geändert. Mit verlässlichen Rahmenbedingungen hat das nichts mehr zu tun“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard am Montag in Berlin. „Die Folge wären gravierende negative Auswirkungen auf die mittelständischen Strukturen in Deutschland.“
Auch die Bundesregierung positioniert sich klar gegen diese Absicht der Länderkammer, weil sie negative Auswirkungen für den Mittelstand befürchtet. „Jetzt kommt alles auf die Entscheidung jedes einzelnen Bundestagsabgeordneten an. Noch in dieser Woche wird sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. „Wir setzen auf Verlässlichkeit und eine mittelstandsfreundliche Entscheidung“, sagte Leonard.