VDV und bdo halten PBefG-Entwurf für weitgehend gelungen
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) haben heute gegenüber dem Bundesverkehrsministerium eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgegeben. Beide Verbände bewerten den Entwurf grundsätzlich positiv, auch wenn sie in wichtigen Einzelfragen noch Änderungs- und Klarstellungsbedarf sehen.
Der den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium liegt nahe bei den gemeinsamen Vorschlägen von VDV und bdo. „Er wahrt das Gleichgewicht zwischen Genehmigungsbehörden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie Aufgabenträgern im ÖPNV“, erklärt VDV-Präsident Jürgen Fenske. Besonders lobend erwähnt bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück: „Der Entwurf nimmt den Interessenausgleich zwischen unternehmerischen und behördlichen Gestaltungsansprüchen im ÖPNV so vor, dass am Ende Steuerzahler und ÖPNV-Kunden profitieren.“ Der Entwurf setze auf Kontinuität beim jahrzehntelang im PBefG bestehenden Prinzip der Unternehmerinitiative, ohne die öffentlichen Interessen außer Acht zu lassen.
Im Detail sehen die Verbände zum Teil noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft vor allem die rechtssichere Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Rechtsrahmen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. „Die Verkehrsunternehmen und Behörden brauchen Rechtssicherheit. Die Gestaltungsoptionen inklusive der Direktvergabeoptionen, die die 2009 in Kraft getretene EG-Verordnung heute bietet, müssen in Deutschland gangbar bleiben“, fordert Fenske. „Die in der EG-Verordnung enthaltenen Spielregeln und die im Genehmigungsrecht des PBefG vorgesehenen Begrenzungen der Gestaltungsmacht der zuständigen Behörden zugunsten der Unternehmerinitiative werden sicherstellen, dass das gute Miteinander von kommunalen Gebietskörperschaften, Genehmigungsbehörden und Verkehrsunternehmen auch zukünftig fortgeführt werden kann“, ergänzt Steinbrück. Beide Präsidenten hoffen, dass der Referentenentwurf mit den von den Verbänden vorgeschlagenen Änderungen einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten ermöglichen wird.
VDV und bdo hatten im Juni 2010 einen gemeinsamen Entwurf zur Novellierung des PBefG vorgelegt. Die Verbände begrüßen, dass der Referentenentwurf wesentliche Elemente der gemeinsamen Vorschläge aufgreift.
Die Stellungnahme finden Sie anschließend zum Download.