Regierungsvorschläge für Reform der Verkehrsfinanzierung vernachlässigen Busse und den ländlichen Raum
Es wäre ein Rückschlag für Klimaschutz und die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land: Der bisher vorliegende Gesetzentwurf für eine Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) lässt den Bus weitgehend außen vor. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat sich gestern in einer Anhörung mit den Vorschlägen der Bundesregierung beschäftigt, die bislang fast ausschließlich auf eine Förderung des Schienenverkehrs abzielen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 14. Januar in Berlin eine deutlich stärkere Förderung des ÖPNV mit Bussen im Rahmen der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefordert. Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung, wie sie gestern vom Verkehrsausschuss des Bundestages im Rahmen einer Anhörung behandelt wurden, zielen fast ausschließlich auf eine Stärkung des Schienenverkehrs ab. Damit bleiben die schnell realisierbaren Potenziale des Busverkehrs für die Umwelt ungenutzt. Zudem droht die gewünschte Stärkung des öffentlichen Verkehrs an weiten Teilen des ländlichen Raums vorbeizugehen, die nicht an den Schienenverkehr angeschlossen sind. Der bdo bemängelt zudem, dass der Busmittelstand zu diesem wichtigen Thema bislang auch nicht offiziell angehört wurde. Die Mittelstandsvertretung des Bus-Gewerbes hat sich daher im Vorfeld der Anhörung gesondert an die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundestages mit einem Positionspapier gerichtet, um auf die Defizite in den bisherigen Plänen hinzuweisen.
bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte in Berlin zu den vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung: „Der Bus ist der entscheidende Garant für eine umweltfreundliche und flexible Mobilität. Es ist vollkommen unverständlich, dass dieses Verkehrsmittel in den Plänen der Bundesregierung praktisch keine Rolle spielt. Wenn man die Förderung des öffentlichen Personenverkehrs und den Einsatz für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land ernst nehmen will, muss neben der Schiene auch auf den Bus gesetzt werden.“
Zum Hintergrund: ÖPNV-Busse befördern jedes Jahr knapp 5,3 Milliarden Fahrgäste in Deutschland – mehr als jeder andere Verkehrsträger. Dabei sind sie ähnlich umweltfreundlich wie der SPNV, Straßen-, U- oder S-Bahnen. 2018 waren die Fahrgastzahlen im Liniennahverkehr mit Bussen jedoch rückläufig.
Der vorliegende Gesetzentwurf zum GVFG konzentriert sich nahezu ausschließlich auf den schienengebundenen öffentlichen Verkehr. Lediglich Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Verkehr sind förderfähig. Das bedeutet de facto, dass insbesondere der ländliche Raum, der oft ohne Schienenbahnanschluss ist, von einer Förderung des GFVG ausgeschlossen ist. Es soll nur noch dort gefördert werden, wo bereits irgendeine Form von schienengebundenem Verkehr vorhanden oder geplant ist. Hier ist das aktuelle GVFG deutlich fortschrittlicher und ermöglicht auch die Förderung von Bus-Infrastruktur. Es sieht immerhin die folgenden Fördertatbestände vor:
- Bau oder Ausbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
- Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen.
Ein GFVG, das zum Gelingen der Verkehrswende beitragen kann, sollte mindestens die alten Fördertatbestände des aktuellen GVFG fortschreiben oder besser noch den Bus sogar stärker berücksichtigen.