PBefG- Novelle muss nun auf die Überholspur

Mi, 29.02.2012

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ihre gemeinsame Position zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dargelegt. Beide Verbände wiesen zudem darauf hin, dass man nun eine zeitnahe politische Entscheidung erwarte.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard und VDV-Geschäftsführer Reiner Metz machten dem Verkehrsausschuss deutlich, wie wichtig ein modernes PBefG für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ist. Beide Verbände repräsentieren mit ihren rund 3.500 Mitgliedern annähernd den gesamten ÖPNV in Deutschland und haben einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt, der den Wettbewerb stärkt und gleichzeitig auch die besondere Struktur des deutschen Personennahverkehrs respektiert.

In Sinne der Kunden war es beiden, Leonard und Metz, wichtig, nochmals klarzustellen, dass die Qualität des ÖPNV nicht durch Partikularinteressen gefährdet werden dürfe. Christiane Leonard sieht nur einen gangbaren Weg:

„Das angesehene und ausgewogen ausgestaltete Zwei-Stufen-Modell im ÖPNV ist die einzige Möglichkeit, um die europarechtlichen Vorgaben mit nationaler Gesetzgebung und der pluralistisch aufgestellten Branche miteinander in Einklang zu bringen.“

Reiner Metz warnt vor den Gefahren einer weiteren Verzögerung bei der PBefG-Novelle:

„Beim Zustandekommen von grundlegenden Regelwerken des deutschen Wirtschaftsrechts gab es stets - über die parteipolitischen Grenzen hinweg - einen Konsens, der Wirtschaft bundesweit einen soliden und langfristig kalkulierbaren Ordnungsrahmen zu geben. Das muss nun auch endlich auch für das Grundgesetz der gewerblichen Personenbeförderung, das PBefG, gelten. Es darf jetzt kein weiteres politisches Zögern und Zaudern mehr geben.“

bdo und VDV fordern die Politik deshalb auf, sich im Patt zwischen den Vorstellungen des Bundestages und des Bundesrates kompromissbereit zu zeigen und dem Vorschlag der Branche eine Chance zu geben. Ein Vermittlungsverfahren birgt nach Meinung von Leonard und Metz die Gefahr, dass die Interessen der Fahrgäste und der Unternehmen im Zweifel gegen etwas völlig anderes „verkauft“ würden.

Das wollen bdo und VDV auf jeden Fall verhindern. „Politische Grabenkämpfe bringen keinen weiter, es muss jetzt ein für alle Beteiligten gangbarer Weg für die PBefG-Novellierung gefunden werden“, so Metz. Und Leonard ergänzt:

„Die Politik muss mit der Entscheidung zum PBefG nun auf die Überholspur wechseln, denn es bleibt in der aktuellen Legislaturperiode nur noch wenig Zeit, endlich verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“