Novellierung der Lenk-und Ruhezeiten
Erfolgreiche Verhandlungen in Brüssel: Endlich spezifische Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr
Der Rat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben gestern im Trilog eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr erzielt. Damit ist jetzt der Weg frei für Regelungen, die auf die Bedürfnisse der Reisenden und auch die der Fahrerinnen und Fahrer eingehen.
Die bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich über den Ausgang der Konsultation zwischen dem Rat und dem Parlament hocherfreut und betonte: „Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit haben der bdo, die Landesverbände und die IRU einen wichtigen Erfolg für die Bustouristikbranche errungen. Die EU hat endlich die besonderen Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Und auch die Reisenden profitieren davon, dass das starre Korsett der bisherigen Lenk- und Ruhezeiten, welches nicht zwischen Güterverkehr und Tourismus unterschieden hat, aufgebrochen wurde. Das steigert die Verkehrssicherheit, erhöht die Attraktivität von Busreisen und hilft somit auch die Emissionsminderungsziele des Verkehrssektors zu erreichen.“
Die Kernpunkte der Einigung: Busfahrerinnen und Busfahrer im Gelegenheitsverkehr sollen die Möglichkeit haben, ihre obligatorische Pause von 45 Minuten in zwei Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Zudem soll den Fahrerinnen und Fahrern, die an einer 6-tägigen Reise teilnehmen, die Möglichkeit eingeräumt werden, einmal, bei einer achttägigen Reise zweimal, die tägliche Dienstzeit um ** eine Stunde** zu verlängern, wobei die Gesamtlenkzeit an diesem Tag sieben Stunden nicht überschreiten darf. Zudem wird die 12-Tage-Regelung künftig auch für innerstaatliche Reisen gelten.
Nun gilt es noch den letzten juristischen und sprachlichen Feinschliff abzuwarten, bevor das Gesetz voraussichtlich im Juni 2024 publiziert wird. Das Gesetz wird wahrscheinlich im Sommer 2024 in Kraft treten. Reisebusunternehmen und ihre Fahrgäste können sich bereits heute über diese wichtigen und notwendigen Verbesserungen freuen.