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Mehr Service für die Kunden an Busterminals und in Bussen
Fahrgäste können sich künftig in Bussen und an Busterminals noch besser über ihre Rechte informieren. Die beiden deutschen Verkehrsverbände bdo und VDV haben nach Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Eisenbahnbundesamt, zwei übersichtliche Zusammenfassungen der Fahrgastrechte erstellt.
Der Präsident des bdo Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, Wolfgang Steinbrück, sagte dazu: „Die Verkehrsbranche in Deutschland stellt sich gemeinsam ihrer Verantwortung für die Fahrgäste in ihren Bussen. Wir freuen uns, diese Aushänge zur Verfügung stellen zu können. Damit werden wir der Verantwortung zur Fahrgastinformation gerecht.“ Es bietet sich an, die Fahrgastrechte-Zusammenfassung in den Bussen und an den Busterminals auszuhängen sowie im Internet zu veröffentlichen.
Hintergrund ist die EU-Verordnung 181/2011, nach der „Beförderer und Busbahnhofbetreiber“ verpflichtet sind, ihre Fahrgäste über die Fahrgastrechte zu informieren. Die Fahrgastrechte gelten sowohl im ÖPNV als auch im Fernlinienverkehr.