Mehr Busunternehmen können Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen erhalten: Beihilfeschädliche Inanspruchnahme von KfW-Krediten ist jetzt „heilbar“.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt, dass eine seiner zentralen Forderungen zur Verbesserung der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Busbranche aufgegriffen wurde. Eine aktuelle Änderung des EU-Rechtsrahmens für die deutsche Kleinbeihilfenrichtlinie macht es nun möglich, dass mehr Unternehmen nichtrückzahlbare Zuschüsse statt rückzahlbarer Kredite in Anspruch nehmen können. bdo-Präsident Karl Hülsmann sieht das Ausräumen einer bisherigen Ungerechtigkeit als wichtigen Fortschritt. Nun müssen eine Verlängerung der Überbrückungshilfen und der Unternehmerlohn folgen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) hat eine Neuerung des EU-Rechtsrahmens für die deutsche Kleinbeihilfenrichtlinie als wesentlichen Fortschritt für eine faire und zielführende Corona-Rettungspolitik begrüßt. Mit der entsprechenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt greift eine Änderung des sogenannten Temporary Frameworks, die eine klare Verbesserung darstellt. Dies betrifft Busunternehmen, die bislang vom Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen ausgeschlossen waren, da sie bereits rückzahlbare KfW-Kredite in Anspruch genommen und damit die Förderobergrenze von 800.000 Euro erreicht hatten. Wenn in solchen Fällen der „schädliche“ KfW-Kredit zurückgezahlt wird, ist nun eine Inanspruchnahme von nichtrückzahlbaren Hilfen möglich. Die Förderobergrenze gilt weiterhin.
Der bdo wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Obergrenze auf 1,6 Millionen Euro angehoben wird. Zudem steht der bdo bereits im Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium, um hier auf eine neue Öffnung des BMVI-Hilfsprogramms für die Bustouristik zu drängen. Bislang nicht zugangsberechtigte Unternehmen müssen nach der Änderung in der Kleinbeihilfenregelung nun dringend eine Gelegenheit erhalten, die entsprechenden Gelder zu beantragen.
bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zu der neuen Entwicklung und ihrer Bedeutung für die Busbranche: „Es stellte eine massive Benachteiligung dar, dass bislang Busunternehmen dafür bestraft wurden, dass sie aufgrund der wirtschaftlichen Einschnitte in der Corona-Pandemie zunächst KfW-Kredite in Anspruch genommen haben, um den Betrieb und Arbeitsplätze zu sichern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch solche Unternehmen nun erstmals beziehungsweise verbessert Zugang zu nichtrückzahlbaren Hilfen erhalten können. Wir sehen damit eine unserer zentralen Forderungen in Hinblick auf die aktuellen Rettungsmaßnahmen erfüllt. Das ist eine gute Entwicklung, auf die weitere Korrekturen folgen müssen.“
Zum Ausblick auf die Rettungspolitik der Bundesregierung sagte Hülsmann weiter: „Jetzt ist es wichtig, dass im nächsten Schritt die Bundesregierung jene Verbesserungen der Hilfsmaßnahmen für besonders schwer betroffene Branchen auf den Weg bringt, die in dieser Woche bereits in Medienberichten skizziert wurden. Das aktuelle Infektionsgeschehen sowie bestehende Beherbergungsverbote und die damit verbundenen Einschränkungen für Unternehmen zeigen, dass eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für die Busbranche dringend notwendig ist. Auch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowie Modernisierungs- und Zuschussprogramme können zur Regeneration stark betroffener Wirtschaftszweige beitragen. Die Aufnahme eines Unternehmerlohns in die Hilfsmaßnahmen ist für unsere Branche ebenfalls sinnvoll und notwendig. Wir haben in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und Mitgliedern des Deutschen Bundestages seit Wochen nach diesen Verbesserungen für Busunternehmen gerufen. Sie müssen jetzt schnell kommen, damit weiterer Schaden im öffentlichen Personenverkehr vermieden werden kann.“
Der bdo hat per Rundschreiben über die Änderungen des Temporary Frameworks sowie die damit verbundenen Möglichkeiten und Fristen informiert und steht hierzu auch im Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium sowie mit dem Bundesverkehrsministerium. Über weitere Entwicklungen halten wir Mitglieder auf dem Laufenden.