bdo drängt im Rahmen der heutigen Beratungen von Bund und Länder auf bundeseinheitliche Corona-Vorschriften, konsistente Schließungsregelungen und Verbesserung der Corona-Hilfen.
Beratungen von Bund und Länder
bdo drängt im Rahmen der heutigen Beratungen von Bund und Länder auf bundeseinheitliche Corona-Vorschriften, konsistente Schließungsregelungen und Verbesserung der Corona-Hilfen.
Der bdo unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, um die Fahrgäste und Buspersonal vor Covid zu schützen, setzt sich aber für eine bundesweit einheitliche Regelung ein. Der aktuelle Flickenteppich unterschiedlicher Corona-Maßnahmen in Ländern und Kommunen stellt die Busunternehmen vor unüberwindbare Hürden. Er führt zu massiven Einnahmeausfällen. Großveranstaltungen wie Weihnachtsmärkte werden Corona-bedingt abgesagt. Fahrgäste stornieren damit rechtswirksam die Busreise und erhalten ihre Gelder von den Busunternehmen zurück. Diese wiederum haben gegenüber den Hotels und Restaurants keine Stornierungsmöglichkeiten. Sie bleiben damit auf erheblichen Kosten sitzen, obwohl die Reisen abgesagt werden müssen. Die aktuellen Überbrückungshilfen III Plus stellen hier keine wirksame Unterstützung dar. Sie müssen dringend angepasst und um diese spezifischen Stornoausfälle ergänzt werden. „Die bestehenden Corona-Hilfen müssen jetzt verbessert werden, vor allem für verbundene Unternehmen und Mischbetriebe und beim Kurzarbeitergeld. Noch immer sind Unternehmen mit ÖPNV- und Touristik- oder Fernliniengeschäft quasi von den Überbrückungshilfen ausgeschlossen. Sie erreichen nicht die erforderlichen Geschäftseinbrüche, dürfen aber gleichzeitig nicht die Umsätze aus dem ÖPNV nutzen, um defizitäre Teile des Unternehmens zu stützen.“ sagt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Das verbieten die europarechtlichen Vorgaben. Trotzdem kann die Bundesregierung helfen. Sie muss endlich die Vorgaben der EU-Verordnung 1370/07 zur Trennung von ÖPNV und Touristik zur Grundlage der Überbrückungshilfen machen und ermöglichen, dass Busunternehmen, die auch ÖPNV betreiben ihre Anträge auf den touristischen Teil ihres Unternehmens begrenzen können. Ansonsten werden die Busmittelständler die nächsten Monate nicht überstehen. Durch die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld sind insbesondere Arbeitnehmer betroffen, die bereits länger in Kurzarbeit sind. Sie fallen von derzeit 87 Prozent auf 60 Prozent ihres Lohns zurück. Das ist aus Sicht des bdo eine inakzeptable Zumutung, weil den betroffenen Menschen damit ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen wird. Eine zusätzliche Verschlechterung ergibt sich durch die Halbierung der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von 100 Prozent auf nur noch 50 Prozent. Daher fordert der bdo neben verbesserten Coronahilfen insbesondere die Beibehaltung der erhöhten Leistungszusagen beim Kurzarbeitergeld und die Fortführung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.