Französisches Bürokratiemonster zum Mindestlohn - Frankreich muss umstrittene Arbeitsgesetze im grenzüberschreitenden Verkehr aussetzen
Die deutsche Omnibusbranche kritisiert mit aller Schärfe das französische Bürokratiemonster zum Mindestlohn. „Die französischen Arbeitsgesetze im grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nicht umgesetzt werden. Die EU-Kommission muss deshalb jetzt schnell handeln und Klarheit schaffen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard am Dienstag in Berlin. „Solche nationalen Alleingänge führen zu einem Neo-Protektionismus und sprechen gegen alle Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union.“
Frankreich will mit einer Durchführungsverordnung den französischen Mindestlohn auch für Kabotage und internationale Verkehre durchsetzen. Nach Rechtsauffassung des bdo sind Busfahrer aber keine nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer, sie befördern lediglich Gäste, die Frankreich besuchen wollen.
„Dieses Bürokratiemonster darf nicht zur Anwendung kommen“, sagte Leonard, die seit Januar dieses Jahres als CTP-Vizepräsidentin der IRU die Interessen der Busunternehmen auch auf internationaler Ebene vertritt. Auf Druck der IRU und ihrer nationalen Mitglieder hatte zwar ein Gespräch mit französischen Vertretern in Brüssel stattgefunden. Allerdings blieben dabei viele Fragen offen. Zudem wurde klar, dass entscheidende Dokumente noch nicht veröffentlicht sind und aus Sicht von IRU und bdo das Verfahren, das zum 1. Juli starten soll, eine angemessene Übergangsphase braucht.
„Es dürfen keine Kontrollen stattfinden und massive Geldbußen eingefordert werden, solange es keine ausreichenden Informationen von den französischen Behörden gibt“, sagte Leonard. „Besser wäre es noch, wenn klar würde, dass die EU-Entsenderichtlinie nicht auf die Transport- und Beförderungsbranche angewendet werden darf.“ Insofern begrüßte der bdo auch die Proteste von zahlreichen Verbänden der Gütertransport- und Busbranche heute in Brüssel direkt vor der EU-Kommission.