Deutscher Bundestag beschließt Neuerung beim Reiserecht
Deutscher Bundestag beschließt Neuerung beim Reiserecht - bdo sieht noch Kritikpunkte - Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie bringt Belastungen für Unternehmen in Form von Bürokratie und Haftungsrisiken
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt zwar entscheidende Erleichterungen im Vergleich zu zwischenzeitlich vorgebrachten Plänen, kritisiert aber weiterhin die Mehrbelastungen für die Bustourismuswirtschaft. Die neuen Regelungen bringen Bürokratie und Haftungsrisiken mit sich, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen große Hemmnisse darstellen. Aus Sicht des bdo werden somit Wachstum und Arbeitsplätze gefährdet.
„Die Grundausrichtung der novellierten EU-Pauschalreise-Richtlinie wird den Anforderungen der Bustourismusbranche nur unzureichend gerecht. Dies erkennen wir nun leider auch in der Änderung des Reiserechts auf nationaler Ebene wieder“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard in Berlin. „Wir begrüßen, dass im laufenden Verfahren noch Erleichterungen Eingang in das Gesetz gefunden haben.“
Gemeinsam mit anderen Tourismusverbänden hat der bdo unter anderem dafür geworben, die – gerade für Busunternehmen relevanten – Tagesreisen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts zu nehmen. Die nun erfolgte Anhebung der Wertgrenze von ursprünglich 75 Euro auf 500 Euro dürfte dafür sorgen, dass Tagesreisen in der Praxis kaum noch dem Pauschalreiserecht unterfallen. Für grundsätzlich falsch hält der bdo es, die sogenannte Schwarztouristik gänzlich vom Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts abzukoppeln. Gleiches gilt für die Tatsache, dass Pflichten in Fällen höherer Gewalt nun einseitig den Reiseveranstaltern aufgebürdet werden.