Busunternehmen appellieren an den Deutschen Bundesrat, keinen Einstieg in die Planwirtschaft beim Schienenfernverkehr zu beschließen.

Do, 22.03.2018

Die Länderkammer berät am morgigen Freitag über einen Gesetzentwurf, der die Regeln der sozialen Marktwirtschaft für den Schienenpersonenfernverkehr aushebeln würde – zu Lasten von Steuerzahlern und Busverkehr. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) warnt nachdrücklich vor dem drohenden Ende des fairen Wettbewerbs um Kunden.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 22. März vor den Gefahren der Einführung der Planwirtschaft für den Fernverkehr gewarnt. Angesichts der am Freitag bevorstehenden Beratung des Bundesrats zum „Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz – SPFVG)“ sieht der bdo die Gefahr, dass mit dem Abschied von der Eigenwirtschaftlichkeit im Fernverkehr und des damit einhergehenden gravierenden Systemwechsels hin zu noch stärker über Steuermittel subventionierten Verkehren einzelner Anbieter das gesamte Verkehrssystem nachhaltig Schaden nehmen würde. Ein solcher Schritt stellt aus Sicht des bdo eine klare Bevorzugung eines einzelnen Marktteilnehmers dar und führe in der Praxis unter anderem dazu, dass in Zukunft auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen mit ihre Steuern die ICE-Fahrt von Geschäftsreisenden subventionieren.

Der von den Ländern Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen eingebrachte Gesetzesantrag soll den Bund dazu verpflichten, einen Schienenpersonenfernverkehrsplan zu entwickeln und damit mindestens die anzubindenden Orte und Verknüpfungspunkte sowie die zu befahrenden Linien mit Taktfolge und der täglichen Bedienungszeit auf den einzelnen Linien festzulegen. Dies solle unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage und den damit verbundenen Kosten geschehen. Mit anderen Worten: Das Verkehrsangebot soll nicht mehr aus der bestehenden Nachfrage und konkreten Kundenbedürfnissen erwachsen, sondern zentral und politisch festgelegt von oben herab geplant werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard äußerte sich in Berlin kritisch zu den Plänen einzelner Länder: „Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Ende des unternehmerisch organisierten Schienenpersonenfernverkehrs einläuten und das Grundprinzip von Angebot und Nachfrage in Zukunft durch einen neuen Verwaltungsapparat ersetzen, der an der Realität vorbei zentrale Vorgaben und Pläne macht. Damit drohen ein Systemwechsel im Fernverkehr und ein massiver Eingriff in den gesunden Wettbewerb zwischen verschiedenen Mobilitätsanbietern. Eine solche Entwicklung wäre zwangsläufig mit horrenden Kosten für die Steuerzahler verbunden und ginge zu Lasten des rein eigenwirtschaftlichen Fernbusverkehrs.“

Weiter sagte Leonard zu den vorliegenden Vorschlägen und den damit verbundenen Folgen: „Die letzten Jahre seit der Liberalisierung der Fernbusverkehrs haben doch gerade gezeigt, wie wichtig ein gesunder Wettbewerb für Qualität und Attraktivität im Fernverkehr ist. Kunden profitieren von neuen Services und guten Angeboten. Und immer mehr Städte und Gemeinden erhalten einen Fernverkehrshalt. Das macht der Kampf um den Kunden möglich. Zusätzliche Steuermillionen und Planwirtschaft würden diese tolle Entwicklung zunichtemachen. Der bdo lehnt das SPFVG als einen Eingriff in einen funktionierenden Markt klar ab.“

Derzeit sind in Deutschland über 440 Fernbushalte an das Streckennetz angebunden. Darunter finden sich insbesondere auch kleinere Kommunen: Stand Sommer 2017 waren mehr als 160 Mittelstädte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern, gut 100 Kleinstädte mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern sowie über 40 Dörfer und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.

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Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.