bdo zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung: Daehre-Kommission muss Verantwortung übernehmen und den Bus im Blick behalten
- Ländliche Räume dürfen nicht sich selbst überlassen werden – ÖPNV-Finanzierung auf tragfähige Beine stelle
- Kürzungen bei § 45 a PBefG und 145 ff. SGB IX zurücknehm
- Bei Mittelzuweisung muss Demographie-Faktor berücksichtigt werd
- Öffentlichen Verkehr bei Mineralölsteuer entlasten
(11. Mai 2012) Heute tagt die von der Verkehrsministerkonferenz eigens eingesetzte Kommission zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung unter dem Vorsitz von Karl-Heinz Daehre in Magdeburg. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat im Rahmen der mündlichen Anhörung die Positionen des privaten deutschen Omnibusgewerbes dargelegt und eindringlich auf die Notwendigkeit zukunftsfähiger Finanzierungsmodelle für den ÖPNV im ländlichen Raum hingewiesen.
Ziel der Kommission ist, unter Berücksichtigung von Klima- und Ressourcenschutz sowie des demografischen Wandels Grundlagen für die notwendige gesellschaftliche Diskussion zur Zukunft der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland (nachhaltige Mobilität) zu schaffen und darüber hinaus den nachfolgenden, politischen Entscheidungsprozess vorzubereiten.
Wolfgang Steinbrück, Präsident des bdo:
Vor diesem Hintergrund begrüßt der bdo auch die Demografiestrategie der Bundesregierung und die darin enthaltene Aussage: „Die Finanzzuweisungen des Bundes sind trotz der Konsolidierungserfordernisse der Länder so einzusetzen, dass ein ausreichendes Nahverkehrsangebot möglich ist.“
Zur Anhörung durch die Kommission hat der bdo eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Darin sind die wichtigsten Forderungen des privaten deutschen Omnibusgewerbes zur Sicherung der Infrastrukturfinanzierung dargelegt und erläutert. Wichtigstes Ziel ist hierbei die Stärkung des ländlichen Raums als Wirtschaftsmotor der gesamten Bundesrepublik.
Die Forderungen des bdo zur Sicherung einer zukunftsfähigen Infrastruktur
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Festlegung und Dynamisierung der Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019.
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Zweckbindung der Entflechtungsmittel an die Verkehrsinfrastruktur.
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Dotierung der Regionalisierungsmittel für den Zeitraum 2015 bis 2030 entsprechend des festgestellten Bedarfs. Dynamisierung der Mittel auf mindestens 2,5 % wegen der erheblichen Kostenentwicklungen.
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Bei der Verteilung der Mittel ist dem ländlichen Raum besonderes Augenmerk zu geben. Um der demografischen Entwicklung entgegen zu wirken, dürfen die Regionalisierungsmittel nicht mehr vorrangig der Schiene zur Verfügung gestellt werden, sondern müssen der Feinerschließung des ländlichen Raums gewidmet werden.
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Bei der Mittelzuwendung der Länder an die Städte und Kommunen ist ein so hoher Demografie- Faktor einzuführen, dass die Landkreise in die Lage gebracht werden, eine wesentliche Verbesserung der Wohnquartiere im ländlichen Raum durch die Feinerschließung der Bevölkerung zu erzielen.
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Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte Ersatzfinanzierungsquelle für das wegfallende Entflechtungsgesetz und GVFG vorzusehen.
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Der Bund muss wieder die Verantwortung dafür übernehmen, dass Fahrgeldsurrogate, wie z.B. die des § 45 a PBefG den Unternehmen konsequent und in voller Höhe, gesichert durch entsprechenden Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt werden.
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Die GVFG-Fahrzeugförderung muss auch aus Gründen fairen Wettbewerbs wieder Finanzierungsinstrument unter gleichen Rahmenbedingungen in allen Bundesländern werden.
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Die Kürzungen bei § 45 a PBefG und 145 ff. SGB IX müssen wieder zurück genommen werden.
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Wegen der hohen Treibstoffkosten muss die Mineralölsteuer vollständig zurück erstattet werden.
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Der durch die gesetzliche Einführung der Eurostufen entstehende Mehrverbrauch an Kraftstoff ist den Unternehmen auszugleichen.
Die gesamte Stellungnahme des bdo finden Sie unter: