bdo stellt neue AGB Mietomnibus vor
- Neue Muster-AGB für Omnibusvermietungen erschienen
- Änderungen sorgen für Rechts- und Vertragssicherheit
- Die praktikable Vorlage ist leicht zu verwenden
[Berlin/Stuttgart] Auch im Vertragsrecht ist nichts so beständig wie der Wandel. Die Rechtsprechung wie auch die EU-Gesetzgebung haben die Anforderungen an die Busunternehmen in den letzten Jahren verändert und machen die Aktualisierung der Geschäftsbedingungen für die Omnibusvermietung - kurz Mietomnibusbedingungen - in der Branche nötig.
Die Rechtsexperten von bdo, GVN und NWO haben gemeinsam mit dem renommierten Spezialisten, Rechtsanwalt Rainer Noll (Stuttgart), komplett neue Mietomnibusbedingungen als Muster-AGB erarbeitet.
Anja Ludwig, Leiterin Recht des bdo, betonte anlässlich der Vorstellung der Mietomnibusbedingungen:
Der bdo sieht vor allem in veralteten Klauseln oder solchen, die das Mietomnibusgeschäft auf Werkvertragsrecht aufbauen, Risiken für die Unternehmer.
Die Muster-AGB stehen ab sofort über die Landesverbände und im Mitgliederbereich der bdo-Homepage als Word- und PDF-Dokument zur Verfügung. Zu ihrer kostenlosen Verwendung sind ausschließlich in den Landesverbänden des bdo organisierte Busunternehmen berechtigt.