bdo hält Rückkehr zu alter 12-Tage-Regelung für möglich
- bdo und IRU mit gemeinsamen Aktionsplan in Brüssel
- bdo bestätigt führende Rolle bei der Koordination in Europa
- Der Bus vereint seit jeher Sicherheit und Kundenfreundlichkeit
Der bdo unterstützt gemeinsam mit dem Weltverband IRU ausdrücklich den Vorschlag aus dem Europäischen Parlament, die derzeit bestehende 12-Tage-Ausnahmevorschrift für den internationalen Busreiseverkehr in der EU im Rahmen der Änderungen der Regelungen zum digitalen Tachographen zu verbessern. Der Spitzenverband des privaten Busgewerbes sieht die Chance für erhebliche Vereinfachungen für die Bustouristik. Die jetzt noch geltenden Regelungen stellen eine für Fahrgäste und Unternehmen unnötige Belastung dar und bremsen den Bus als umweltfreundliches Verkehrsmittel im Reiseverkehr unnötigerweise aus.
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, führt dazu aus: „Der im Europaparlament diskutierte Vorschlag bietet Reisenden mehr Flexibilität und führt zu weniger Bürokratie. Zudem hat bis zum heutigen Tag noch kein Tourist verstanden, warum er mit dem Bus 12 Tage in die Toskana oder bis nach Portugal fahren darf, aber die Busreise in den Bayerischen Wald nach 6 Tagen erst einmal beendet werden muss. Diese Form der Inländerdiskriminierung hat jedenfalls mit Verkehrssicherheit nichts zu tun.“
Unmittelbar vor der Fortsetzung der Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, dem Europarat und dem Europäischen Parlament, des sogenannten Trilog, über die Änderung der Regelungen zum digitalen Tachographen fordert der bdo die Europäischen Institutionen auf, dem aktuellen Vorschlag des Europaparlaments zur Verbesserung der 12-Tage-Regelung, so wie er im vergangenen Juli als Teil der beabsichtigten Neuregelung der EU Verordnung 3821/85/EC zum digitalen Tachographen aufgenommen wurde, zu unterstützen.
Der bdo Präsident und Yves Maennerts, Vize-Präsident der IRU, sind sich einig: „Unser Einsatz für eine kunden- und branchenfreundliche 12-Tage-Regelung ist nicht lediglich von symbolischer Natur. Unser Einsatz zeigt Wirkung und ist vielmehr eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens für tausende kleiner Reiseziele und Busunternehmen in ganz Europa. Wir fordern von den Europäischen Institutionen, dass diese uns einen angemessenen und zweckdienlichen Rechtsrahmen schaffen, welcher es uns ermöglicht, unseren Buskunden die Dienstleistungen anzubieten, die sie von uns erwarten. Dabei ist für uns, als Betreiber des sichersten Verkehrsmittels auf der Straße, ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit selbstverständlich.“
Aktuell kamen bei der IRU die Rechtsexperten der Mitgliedsverbände zusammen, um den aktuellen Stand zu diskutieren und das weitere koordinierte Vorgehen zu besprechen. Für Deutschland nahmen Anja Ludwig, Leiterin Recht, und Tobias Kothy, Referent Recht, an den Erörterungen teil. Anja Ludwig sieht den Kurs des bdo bestätigt: „Unsere Vorschläge sind mehrheitsfähig und zukunftsweisend.“