Anhörung im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages: bdo fordert deutliche Verbesserungen beim Reisesicherungsfonds

Do, 25.02.2021

Mit einem eindringlichen Plädoyer für den Mittelstand und mehr Transparenz hat sich bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zum vorliegenden Entwurf für einen Reisesicherungsfonds zum Schutz vor Kundengeldausfällen positioniert. Zumeist kleine Bustouristik-Unternehmen würden nach jetzigem Stand explodierende Kosten tragen müssen – und damit für die Risiken der Reisekonzerne einstehen. Leonard kritisierte zudem, dass die Besonderheiten des Busgewerbes bislang keine Beachtung finden.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 24. Februar in der Anhörung durch den Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages deutliche Verbesserungen am geplanten Reisesicherungsfonds gefordert. Der bdo unterstützt zwar grundsätzlich die Gründung einer Fondsgesellschaft, um Sicherheiten für Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen zu schaffen, wie Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard in der nicht-öffentlichen Sitzung ausführte. Der Verband sieht aber deutliche Defizite beim bisherigen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. In seiner jetzigen Konstruktion ginge der Fonds zu Lasten des Mittelstands und würde die Besonderheiten des Busgewerbes in keiner Weise berücksichtigen. Die Kosten für Prämien würden sich nahezu verfünffachen – und das in einer Zeit, in der die Branche aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin vor enormen Belastungen steht.

Konkret forderte Christiane Leonard, die verpflichtende Fonds-Eintrittsgrenze für Unternehmen auf eine Umsatzschwelle von mindestens 20 Millionen Euro zu erhöhen und die Prämien und Sicherheitsleistungen auf ein realistisches Maß in Höhe von 0,2 % (Prämie) und 2 % (Sicherheitsleistung) zu reduzieren.

Zu den Defiziten des Entwurfs und möglichen Verbesserungen sagte Christiane Leonard: „Der geplante Sicherungsfonds ist in dieser Form schlicht und ergreifend unfair und ohne Praxisbezug. Kleine Busreiseveranstalter im landgebundenen Verkehr in Deutschland oder angrenzenden Nachbarstaaten sollen genauso einzahlen wie Konzernveranstalter, die Millionen von Reisegästen in die gesamte Welt fliegen. Dabei haben wir doch gerade zu Beginn des 1. Corona-Lockdowns in Europa beispielhaft gezeigt, dass wir als Branche alle unsere Reisegäste auf eigene Kosten nach Hause bringen konnten, während das Auswärtige Amt mit 50 Millionen Euro aus Steuergeldern die Rückholung aus fernen Ländern organisieren musste. Das ist besonders ärgerlich, weil wir als Mittelstand dann von Konzernen mit Billigreise-Angeboten aus dem Markt gedrängt werden, für deren Rettung wir einstehen und in der Folge auch noch haften müssen. Das darf so nicht kommen.“

„Der bdo fordert für die Gründung und Beauftragung der Fondsgesellschaft ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren unter Einbeziehung aller betroffenen Verbände. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen, denn hier geht es neben dem Verbraucherschutz auch um erhebliche wirtschaftliche Interessen. Die Bundesregierung trägt daher mit diesem Gesetz eine sehr große Verantwortung“ so Leonard.