Reduzierte Mehrwertsteuer auch für Busse - Klimaschutz statt fadenscheiniger Argumente

Di, 17.12.2019

Nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ist nun klar: Es soll keinen reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Gelegenheits- und Fernverkehr mit Bussen geben. Damit verpassen Bund und Länder endgültig die letzte Chance, den klimafreundlichen Bus entschieden gegenüber dem Individualverkehr zu stärken und die Forderungen nach der Verkehrswende mit Leben zu füllen.

Berlin, den 17. Dezember 2019 – Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat mit deutlicher Kritik auf die Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zum Klimapaket der Bundesregierung reagiert. „Während händeringend nach Instrumenten gesucht wird, um die Klimaziele für den Verkehrssektor zu erreichen und Milliardenbeträge nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden, ist für die Förderung des Fern- und Gelegenheitsverkehrs mit Bussen kein einziger Cent eingeplant. Ohne mit der Wimper zu zucken werden bis 2025 über zwei Milliarden Euro zur Förderung des elektrischen MIV investiert. Für die 5 Millionen zusätzlichen Fahrgäste bei der Bahn, die durch die Mehrwertsteuersenkung kommen sollen, werden Kosten von 100 Euro pro Reisenden in Kauf genommen. Dagegen sollen 30 Millionen Euro für Fernbusse und 50 Millionen Euro für Anmietverkehre mit Bussen pro Jahr augenscheinlich zu viel sein. Dabei wären diese Kosten einer Mehrwertsteuersenkung auch für Busse durch die erhöhte Luftverkehrsabgabe bereits gegenfinanziert.“ kritisiert Christiane Leonard, bdo Hauptgeschäftsführerin.

„Es ist richtig, dass die Politik die Bahn stärkt. Aber sie darf hier nicht stehenbleiben. Schon heute nutzen jedes Jahr rund 100 Millionen Reisende Busse im Fern- und Gelegenheitsverkehr. Aber es besteht noch erhebliches Potenzial, dies zu erhöhen. Schließlich wird für jede vierte Berliner Klassenfahrt der Flieger genutzt.“, so Christiane Leonard. „Während Maßnahmen im Bahnbereich frühestens Ende der 20er Jahre zu signifikanten Verbesserungen und zu einem Wandel im Modal Split führen, würde eine Förderung des Busses quasi sofort greifen. Er braucht keinen zusätzlichen Ausbau der Straßeninfrastruktur, da er schon heute 25 bis 30 Pkw ersetzt. Wir hoffen, dass sich die Politik bis zur finalen Abstimmung noch bewegt und den Weg frei macht für mehr klimafreundliche Mobilität mit Bussen.“ Studien des ifeu und des Umweltbundesamtes zeigen eindeutig, dass die Nutzung von Bussen erhebliche Mengen an Treibhausgasemissionen einspart. Alleine durch Umsteiger vom Pkw auf Fernbusse werden in den nächsten 10 Jahren rund 560.000t CO2 vermieden.

Die einseitige Steuerermäßigung für den Bahnfernverkehr verstößt außerdem gegen Recht und Gesetz und ist ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb. Bus und Bahn weisen im Fernverkehr ein im Kern identisches Leistungsprofil auf und stehen beide in direkter Konkurrenz zueinander und müssen daher zwangläufig – wie bisher auch – gleichartig besteuert werden. Sollte es zu einer Ungleichbehandlung von Bus und Bahn bei der Besteuerung kommen, wird der bdo rechtliche Schritte hiergegen in Erwägung ziehen müssen. Denn die Gesetzgebung ist hier glasklar: Der Grundsatz der

steuerlichen Neutralität lässt es nicht zu, gleichartige Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, unterschiedlich zu behandeln.

„Unser Wunsch“ so Leonard „wäre jedoch, dass es hierzu gar nicht erst kommen muss und sich die Verantwortlichen vor Weihnachten noch einmal besinnen. Wir appellieren daher noch einmal an die zuständigen Politikerinnen und Politiker: Nutzen Sie jetzt die Chance, sich für den Bus als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel, welches auch von Menschen mit niedrigem Einkommen genutzt wird einzusetzen!“