VDV und bdo lehnen Leitlinienentwurf der Europäischen Kommission zur EU-Verordnung 1370 ab

Di, 20.11.2012

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) haben ablehnende Stellungnahmen zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf von interpretierenden Leitlinien zur Europäischen ÖPNV-Verordnung Nr. 1370/2007 („Guidelines“) abgegeben.

VDV-Präsident Jürgen Fenske bemängelt: „Der Leitlinienentwurf interpretiert in wesentlichen Passagen nicht die in der Verordnung niedergelegten Kompromisse, sondern relativiert und revidiert sie.“ bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück erklärt: „Der Entwurf geht in unzulässiger Weise über Norminterpretationen hinaus“. Beide Präsidenten stört besonders, dass sogar Vorschläge, die vom Gesetzgeber der EU-Verordnung 1370 ausdrücklich abgelehnt wurden, nun quasi durch die Hintertür gegen den Wortlaut und die Ziele der EU-Verordnung doch etabliert werden sollen. „Es kann nicht sein, dass die Kommission klare Regelungen des Europäischen Gesetzgebers mit ordnungspolitisch eingefärbten Interpretationen abändert“, erklärt Fenske.

„Mir fehlt auch europapolitisch jedes Verständnis, dass eine nach Jahren diskutierte Verordnung schon wieder hinterfragt wird. Ich befürchte, dass man genau mit solchen Regulierungsvorschlägen ohne jede Rücksicht auf nationale Besonderheiten der notwendigen europäischen Integration einen Bärendienst erweist“, so Fenske weiter. Dem stimmt bdo-Präsident Steinbrück uneingeschränkt zu und verweist auf die Wirkung beim Bürger: Der deutschen Bevölkerung, den kleinen und mittelständischen Busunternehmern ist das alles nicht mehr zu vermitteln. Wir appellieren daher dringend, dieses völlig überflüssige „Unterfangen“ der EU-Kommission zu beenden. Außerdem klärt der Entwurf keine angeblich bestehenden Probleme, sondern wirft viele neue Fragen auf“
Steinbrück

Die Verbände fordern von der Kommission die Rücknahme des Entwurfs und schlagen vor, die EU-Verordnung 1370 in Europa zunächst ungeschmälert wirken zu lassen. Sollten sich in der Folgezeit Missstände zeigen, so könne die Kommission immer noch und dann auch punktgenau tätig werden, meinen die beiden Verbandspräsidenten. Beide Verbände unterstützen zwar das Ziel des Europäischen Gesetzgebers, mit der Verordnung Nr. 1370/2007 europaweit klare Spielregeln zur Gewährung von Ausgleichsleistungen bzw. ausschließlicher Rechte im Gegenzug für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Öffentlichen Verkehr zu etablieren.

Die am 18. Oktober 2012 im Entwurf vorgelegten interpretierenden Leitlinien in Gestalt eines nur in englischer Sprache vorgestellten „Non-Papers“ verfehlen aber dieses Ziel. Beide Präsidenten werden deshalb auch die EU-Parlamentarier mit dieser Angelegenheit befassen, denn sie sehen die Rechte des gesetzgebenden Parlaments in dieser Sache als massiv beeinträchtigt an.