Neue 12-Tage-Regelung ab 4. Juni in Kraft

Di, 01.06.2010

In wenigen Tagen ist es soweit: Ab 4. Juni 2010 gilt die neue modifizierte „12-Tage-Regelung“ im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung. Busunternehmen können ab diesem Zeitpunkt im Ausland wieder internationale Rundfahrten von bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer durchführen. Auch für Inlandsreisen sollten flexiblere Regelungen gelten - das fordert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).

Der Wegfall der alten 12-Tage-Regelung hatte viele Busunternehmen vor gravierende Herausforderungen gestellt: Mit in Kraft treten neuer einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 galten für den Bus Regelungen, die ursprünglich für den LKW konzipiert waren. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen war seither mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten. Touristische Leistungsangebote gingen zurück, Umsatzausfälle für die Busunternehmen, aber auch für die touristischen Zielgebiete waren die Folge. Busfahrer mussten ihre Ruhetage unterwegs verbringen und konnte diese nicht mehr zu Hause bei ihren Familien in Anspruch nehmen. Der bdo hat daraufhin gemeinsam mit europäischen Partnerverbänden in Brüssel auf eine Revision gedrängt. Untersuchungen verdeutlichten die negativen Auswirkungen des Wegfalls der alten 12-Tage-Regelung. Für die Belange der Busunternehmen und des Fahrpersonals konnte nach zahllosen Gesprächen eine fraktionsübergreifende Unterstützung gewonnen werden. So beschlossen das Europäische Parlament und der Ministerrat für den Personenverkehr die Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung – wenn auch nur eingeschränkt. Damit können Busunternehmen die neue 12-Tage-Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn ein „Auslandsaufenthalt“ von mindestens 24 Stunden in den Reiseablauf eingebaut wird. Diese Regelung ist für die vielen längeren „innerdeutschen Busreisen“ nicht akzeptabel. Für den bdo kann die neue Regelung deshalb nur ein erster Schritt sein, auf dem Weg zu neuen speziellen Sozialvorschriften für den Reisebus. Vielmehr hat sie nur Gültigkeit für grenzüberschreitende Busreisen, die ins Ausland führen. Der bdo hält die Bedingung, dass der Dienst an mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden in einem anderen Mitgliedsstaat anfallen muss, für nicht gerechtfertigt. „Die restriktive Inlandsregelung schränkt nicht nur die Busunternehmen unverhältnismäßig stark ein, sondern geht auch an den Bedürfnissen der Bustouristen, die längere Reisen im Inland unternehmen wollen, vorbei. Es ist eindeutig: Die eingeschränkte Anwendung der 12-Tage-Regelung schadet ganz besonders dem Tourismusstandort Deutschland, denn die favorisierten Reiseziele des Bustourismus liegen im Inland“, so der bdo. Aus diesem Grund wiederholt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer seine Forderung nach einer generell flexibleren Lenk- und Ruhezeitenregelung für Busfahrer. „Unser Ziel ist weiterhin, eine umfassende, gesonderte Regelung der Tätigkeit der Busfahrer zu erreichen, da es für die Fahrer im Personenverkehr andere Arbeitsbedingungen als im Güterverkehr gibt,“ so der bdo.