Machtkampf im ÖPNV Abschaffung des privaten Verkehrsgewerbes durch (Re-)Kommunalisierung

Di, 08.08.2017

Erfurt/Berlin, 8. August 2017 - Gegenwärtig erreichen den bdo nahezu täglich Meldungen aus den verschiedensten Bundesländern über Vorgänge im ÖPNV, die zum Ziel haben, das Miteinander privater und kommunaler Unternehmen zu beenden. In Thüringen versuchen aktuell drei Landkreise, das private Verkehrsgewerbe vollständig aus dem Markt zu drängen. Weitere Fälle gibt es deutschlandweit. Die Branche hat eine Entwicklung genommen, die zwangsweise zu einer Verteuerung des ÖPNV führen wird.

Die Vorgehensweise der Landkreise und Aufgabenträger ist sehr varianten- und trickreich: Die privaten Verkehrsunternehmen werden vom Aufgabenträger solange vertröstet, bis dieser EIGENE neue Strukturen aufgebaut hat. Sodann wird den privaten Unternehmen erklärt, dass es für eine Einbeziehung ihrer Unternehmen in den ÖPNV keinen rechtssicheren Weg gebe. Zur Rechtfertigung wird dann möglicherweise ein geringfügiger Teil der Beförderungsleistungen öffentlich ausgeschrieben. Anderenorts kündigen die Aufgabenträger den bisher im ÖPNV erfolgreich und verlässlich handelnden GmbHs rechtswidrig die zugrunde liegenden Gesellschaftsverträge und erbringen die Beförderungsleistungen dann zu 100 % selbst. Die derzeit zu beobachtende massivste Variante, Private aus dem Markt zu drängen, erfolgt in drei Schritten: Die Aufgabenträger sorgen zunächst dafür, dass die mit den privaten Verkehrsunternehmen geschlossenen Leistungsverträge - egal wie - gekündigt werden. Auf diese Weise wird versucht, dem Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen. Sollten sich die privaten Verkehrsunternehmen dagegen wehren, werden keine Zahlungen mehr geleistet. Die Insolvenz der betreffenden privaten Unternehmen nehmen Aufgabenträger dabei sehenden Auges in Kauf. Sollte auch dies das private Unternehmen nicht zum Aufgeben bewegen, da es ihm gelingt, die Kündigungen gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen und Zahlungstitel zu erwirken, nehmen die Aufgabenträger auch die Insolvenz der kommunal beherrschten ÖPNV-GmbH in Kauf. Dies hat zur Folge, dass die Zahlungstitel der privaten Verkehrsunternehmen nicht vollstreckt werden können und zum anderen ein willfähriger Insolvenzverwalter über § 103 Insolvenzordnung jetzt die Leistungsverträge ruhend stellen kann, mit der Konsequenz der Insolvenz des privaten Verkehrsunternehmens. Begleitet wird dieses Vorgehen oftmals mit dem Versuch, die privaten Verkehrsunternehmen mit haltlosen Strafanzeigen in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren und zu diskreditieren.

Als Vertreter der Interessen des privaten deutschen Omnibusgewerbes sehen wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Unser Appell gilt der Politik vor Ort, sich für den Erhalt der bewährten ÖPNV-Struktur in Deutschland einzusetzen und eine Abschaffung des privaten Verkehrsgewerbes mit aller Kraft zu verhindern!

Der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer e. V. (MDO) vertritt die fachlichen und gewerbepolitischen Interessen des privaten Omnibusgewerbes mit Schwerpunkt in Thüringen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.