Haus- und Reisemessen für privates Busgewerbe weiter möglich

Do, 19.11.2015

Haus- und Reisemessen für privates Busgewerbe weiter möglich

Der bdo hat in Verhandlungen mit der Politik in Berlin erreicht, dass auch künftig private Busreiseveranstalter auf ihren Haus- und Reisemessen Pauschalreisen anbieten dürfen. Dies stand auf der Kippe, da das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz mit einer Gesetzesinitiative genau solche Veranstaltungen verboten hätte.

„Wir freuen uns, dass unsere Argumente im Bundestag und bei der Bundesregierung gehört wurden und ein Kollateralschaden für die private Busbranche durch die Arbeit des bdo verhindert werden konnte“, sagte Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, am Donnerstag in Berlin. “Die Bundesregierung teilt unsere Bedenken und hält ein Vertriebsverbot für Pauschalreisen für nicht erforderlich, da Verbraucher ausreichend durch ihr Widerrufsrecht geschützt seien.” Ein solches Verbot würde seriöse Veranstalter treffen, was eine Einschränkung des Angebots für Verbraucher zur Folge hätte.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hatte zahlreiche Gespräche mit der Politik geführt, in denen – zum Teil gemeinsam mit dem Deutschen Reiseverband (DRV) – darauf hingewiesen wurde, dass von dem geplanten Vertriebsverbot von Pauschalreisen – sozusagen als Kollateralschaden - auch Haus- und Reisemessen des privaten Busgewerbes betroffen wären.

Darüber hinaus hatte der bdo beanstandet, dass nach dem Willen des bayrischen Verbraucherschutzministeriums eine Haftungsübertragung vom Veranstalter für Verkaufsveranstaltungen auf das die Beförderung durchführende Busunternehmen erfolgen soll. Da das Busunternehmen als bloßer Beförderer keinen Einfluss auf die Programmgestaltung des Veranstalters solcher Verkaufsveranstaltungen hat und diesen auch nicht kontrollieren kann, halten ist diese Regelung aus bdo-Sicht praxisfern, unsachgemäß und nicht verhältnismäßig.