bdo stellt neue AGB Mietomnibus vor

Mo, 03.09.2012
  • Neue Muster-AGB für Omnibusvermietungen erschienen
  • Änderungen sorgen für Rechts- und Vertragssicherheit
  • Die praktikable Vorlage ist leicht zu verwenden

[Berlin/Stuttgart] Auch im Vertragsrecht ist nichts so beständig wie der Wandel. Die Rechtsprechung wie auch die EU-Gesetzgebung haben die Anforderungen an die Busunternehmen in den letzten Jahren verändert und machen die Aktualisierung der Geschäftsbedingungen für die Omnibusvermietung - kurz Mietomnibusbedingungen - in der Branche nötig.

Die Rechtsexperten von bdo, GVN und NWO haben gemeinsam mit dem renommierten Spezialisten, Rechtsanwalt Rainer Noll (Stuttgart), komplett neue Mietomnibusbedingungen als Muster-AGB erarbeitet.

Anja Ludwig, Leiterin Recht des bdo, betonte anlässlich der Vorstellung der Mietomnibusbedingungen:

„Insbesondere die intensiven Diskussionen mit den Landesverbänden und deren Mitgliedsunternehmen sicherten den größtmöglichen Praxisbezug. Die neuen Mietomnibusbedingungen bieten den Unternehmen die Sicherheit sich in ihren AGB nach der aktuellen Rechtslage zu richten.“

Der bdo sieht vor allem in veralteten Klauseln oder solchen, die das Mietomnibusgeschäft auf Werkvertragsrecht aufbauen, Risiken für die Unternehmer.

„Diese offene Flanke kann sich insbesondere dann negativ für das Unternehmen auswirken, wenn es z.B. durch Stau in Verzug kommt. Mit den neuen Muster-AGB sind Mitgliedsunternehmen auf der sicheren Seite“.
Ludwig weiter

Die Muster-AGB stehen ab sofort über die Landesverbände und im Mitgliederbereich der bdo-Homepage als Word- und PDF-Dokument zur Verfügung. Zu ihrer kostenlosen Verwendung sind ausschließlich in den Landesverbänden des bdo organisierte Busunternehmen berechtigt.