bdo-Initiative für die Bustouristik – neues Merkblatt zum EU-Fahrtenblatt – gemeinsame Ausarbeitung von bdo, IRU und ECR – Teure Fehler bei Kontrollen künftig vermeiden

Di, 20.05.2014

Der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hat seine Initiativen für die Bustouristik erfolgreich fortgeschrieben. Zusammen mit dem internationalen Dachverband IRU und der EuroControlRoute (ECR) wurde ein Merkblatt erstellt, um teurere Fehler bei Kontrollen im EU-Fahrtenblatt künftig zu vermeiden. Die Handreichung soll den europäischen Kontrollbehörden dienen, um eine einheitliche Interpretation des Fahrtenblattes zu ermöglichen. Damit soll das Merkblatt für Unternehmer, Fahrer und Kontrollbehörden als offizielle Grundlage dienen.

Grundsätzlich hält der bdo das EU-Fahrtenblatt für überflüssig und fordert seit Jahren eine Abschaffung, die allerdings an anderen EU-Mitgliedsstaaten scheitert. Die Einführung der EU-Gemeinschaftslizenz und die Liberalisierung des Gelegenheitsverkehrs hat das Fahrtenblatt längst überflüssig gemacht.

In dem Merkblatt, das die europäischen Busverbände wie der bdo unter dem Dach der International Road and Transport Union (IRU) in Zusammenarbeit mit der ECR ausgearbeitet haben, werden praktische Ratschläge zum fehlerfreien Ausfüllen des EU-Fahrtenblattes für grenzüberschreitende Gelegenheits- und Kabotageverkehre in der EU gegeben.

Das Merkblatt sollte in jedem Bus liegen. Es wird EU-weit verbreitet, damit auch die Kontrollbehörden es kennen. Es existiert derzeit in englischer, französischer und deutscher Sprache und liegt in Kürze in gedruckter Fassung beim bdo vor. Zudem ist das Merkblatt hier erhältlich: bdo-online.de/publikationen.

Hintergrund: Im EU-Ausland drohen hohe Bußgelder, wenn das Fahrtenblatt nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und mitgeführt wird. Die Fahrtenblätter sind damit zu einer teuren Fehlerquelle geworden. Die europäischen Staaten gehen bei der Ausstellung von Strafen sehr unterschiedlich vor, da einige Länder das Bußgeld nicht kennen und direkt nach dem Strafrecht ahnden. Deshalb können schon missverständlich ausgefüllte Fahrtenblätter zu Zahlungen von mehreren tausend Euro führen.