bdo erreicht Bürokratieabbau in Polen

Di, 16.08.2011

Der bürokratische Aufwand für Busunternehmer aus Deutschland wird bei Reisen nach Polen zukünftig einfacher. Nach Intervention des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) war das östliche Nachbarland bereit, Teile der Mehrwertsteuererhebung zu vereinfachen. Besonders Unternehmen, welche selten nach Polen fahren profitieren hiervon.

„Polen ist ein wichtiges Reiseland für die Deutsche Busbranche. Gleichzeitig profitieren die polnischen Destinationen natürlich von den Ausgaben der deutschen Touristen. Damit diese gute Zusammenarbeit nicht leidet war die Vereinfachung wichtig“ so bdo Präsident Wolfgang Steinbrück zur erfreulichen Ankündigung von Jan Wawrzyniak, Direktor des Polnischen Fremdenverkehrsamtes.

Die polnische Mehrwertsteuernovelle von Juli 2010 hatte zahlreiche Probleme mit sich gebracht, da das hierin vorgesehene Verfahren zur Anmeldung enorm aufwendig und damit auch kostspielig ist. Der bdo und seine Landesverbände hatten dies massiv kritisiert und sich für die Beseitigung der Probleme bei der Mehrwertsteuererhebung eingesetzt.

Nun hat das polnische Parlament entsprechende Änderungen verabschiedet, nachdem sich Busunternehmer die im Gelegenheitsverkehr tätig sind in einem vereinfachten Verfahren anmelden können und somit den grenzüberschreitenden Verkehr wieder erleichtert.

Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist, dass der Busunternehmer keine Umsatzsteuer-Verrechnung in Polen beabsichtigt und auch keine Steuer-Rückzahlung beantragt. Gerade bei seltenen Fahrten nach Polen ist dies für die Unternehmen günstiger. Auf einem einfachen elektronischen Weg können dann ab 1. Januar 2012 per Online-Registrierung die notwendigen Informationen über das Unternehmen an das Finanzamt in Warschau gesendet werden. Quartalsmäßig erfolgt so die elektronische Steuererklärung auf Basis der in Polen erbrachten Dienstleistungen.