bdo: E-Bilanz führt zu einseitiger Belastung der Steuerpflichtigen

Mo, 25.07.2011

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kritisiert die vom Bundesfinanzministerium verfolgten Pläne zur Einführung einer papierlosen, elektronisch übermittelten Bilanz (E-Bilanz). Nach den Plänen des Finanzministeriums würde sich der Umfang der Angaben der elektronisch übermittelten Jahresabschlüsse stellenweise verzehnfachen.

„Die E-Bilanz entlastet mit Sicherheit die Finanzämter, belastet aber in unangemessener Weise die Steuerpflichtigen“, kritisiert bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Dem eigentlichen Ziel des Gesetzgebers, Steuerbürokratie abzubauen werde so in keiner Weise entsprochen.

Eine derartige Datensammelwut der Finanzbehörden ist auch nach Handelsrecht weder erforderlich noch zulässig. Die vorgesehenen Angaben für die E-Bilanz gehen weit über den üblichen vom Handelsgesetzbuch bestimmten Umfang hinaus. So sieht die E-Bilanz für Verkehrsbetriebe beispielsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Untergliederung der Umsatzerlöse in 17 verpflichtend anzugebende Unterpositionen vor.

„Kleine und mittelständische Unternehmen müssen zukünftig insgesamt in etwa zehnmal mehr Daten angeben wie bisher. Das führt im Ergebnis zu Mehrkosten in vier- bis fünfstelliger Höhe bei den Betrieben. Dies ist so nicht hinnehmbar“, so Leonard.

Der bdo fordert daher, Kleinunternehmer von der Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz zu befreien.

Dass immer mehr elektronisch erhobene Daten nicht zu mehr Gerechtigkeit führen, sondern nur mehr Bürokratie erzeugen und datenschutzrechtlich bedenklich sind, hat jüngst das Scheitern der Arbeitnehmer-Datenbank Elena deutlich gemacht.