bdo: Bettensteuer muss vollständig ausgecheckt werden

Fr, 13.07.2012
  • Vernünftig: Bundesverwaltungsgericht stoppt Teile der Bettensteuer
  • Ungerecht: Touristen dürfen trotzdem zur Kasse gebeten werden
  • bdo mahnt: Tourismus fördern, statt verteuern
  • Fakt: Bustourismus ist wichtiger Job-Faktor

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannte Bettensteuer in Teilen für verfassungswidrig zu erklären. Der bdo sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch das oberste Verwaltungsgericht bestätigt, bedauert aber, dass das Gericht kein Grundsatzurteil gegen die Bettensteuer gefällt hat. Laut Gericht seien solche Abgaben nämlich bezüglich privater Übernachtungen weiterhin zulässig. Aus Sicht des bdo bleibt so trotzdem die Möglichkeit zur Verteuerung des Tourismus bestehen.

„Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung wird eine irrsinnige Gängelei für den Tourismus in unserem Land hoffentlich verhindert. Wir hoffen, dass die Verantwortlichen das Signal verstehen. Wer dennoch eine City-Tax einführt, nimmt Umsatzeinbußen und Imageverlust für seine Stadt sehenden Auges in Kauf“
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo nach der Urteilsverkündung

Joachim Dehn, Vorsitzender des bdo-Touristikausschusses verdeutlicht die ungerechten Konsequenzen einer Bettensteuer:

„Es wäre eine Ungeheuerlichkeit, wenn die Reisegäste unserer Mitglieder als Pauschalreisende zur Kasse gebeten wären, aber Individualreisende einfach berufliche Gründe bei der Registrierung angeben können und dann bessergestellt wären. Neben dem Unsinn umsatzbringende Touristen zu vergraulen, würden die Einnahmen einer City-Tax oder Bettensteuer von Bürokratiekosten aufgefressen werden, anstatt für Stadtrundfahrten oder in der Gastronomie ausgegeben zu werden.“

Der bdo sieht derartige Konzepte nun bundesweit als gescheitert an und fordert die Kommunalverantwortlichen auf, solche Verteuerungspläne zu verwerfen und sich auf die Förderung des Tourismus zu konzentrieren, um Umsätze und Jobs zu sichern.

Denn laut dem Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft trägt der gesamte Tourismus mehr zur Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland bei als die KFZ-Industrie, der Maschinenbau oder die Bankwirtschaft. Der Bustourismus macht davon einen wichtigen Anteil aus. Das ergab eine Grundlagenstudie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr an der Universität München (dwif) im Auftrag des bdo Anfang 2011. Demnach erwirtschaftet der Bustourismus einen Umsatz von über 10 Milliarden Euro. Ein Viertel davon entfällt auf Ausgaben der Touristen auf der Reise und am Zielort. So sichert die Busbranche allein in Deutschland 200.000 Arbeitsplätze.

Der bdo engagiert sich bundespolitisch im Interesse der Bustouristik intensiv gegen eine City-Tax. Das jüngst im Beisein der Tourismuspolitischen Sprecherin der CDU/CSU Fraktion Marlene Mortler vorgestellte Positionspapier „Vorfahrt für die Bustouristik“ und die umfangreiche Stellungnahme „Warum es keine City-Tax geben darf“ ist unter www.bdo-online.de verfügbar.

Anlagen:

Positionspapier „Vorfahrt für die Bustouristik“

Stellungnahme „Warum es keine City-Tax geben darf“

Bild:

BU: Marle Mortler, Tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Kreise des bdo-Ausschuss Touristik